Bochum. .

Ein Cannabis-Konsument (49) aus Bochum muss 900 Euro Geldstrafe zahlen, weil er in seiner Wohnung eine kleine Drogen-Plantage gezüchtet hatte. Er sagte, dass er das Cannabis nur gegen sein Asthma gebraucht habe. Strafbar war das trotzdem.

Für den Angeklagten waren die Cannabispflanzen in seiner Wohnung nur Medizin. Jedenfalls sagte er es so. Für die Justiz waren die Gewächse aber nur eins: strafbar. Deshalb wurde der 49-jährige Haschbauer aus Bochum am Dienstag zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Freundin schwärzte den Mann an

Der langzeitarbeitslose Cannabis-Konsument hatte sich in seiner Wohnung in Langendreer eine kleine Plantage zurechtgezüchtet. „Ich habe vor längerer Zeit mal einen Samen angeboten bekommen“, erklärte er. „Das ist dabei herausgekommen.“ Anfang dieses Jahres hatte ihn seine Freundin bei der Polizei angeschwärzt, nachdem sich beide gestritten hatten. Als die Beamten im Februar anklingelten, entdeckten sie sechs ausgewachsene Cannabis-Pflanzen, vier davon in der Küche. Dort züchtete er außerdem unter einer Plane mit diversen Lampen weitere Cannabis-Stecklinge. Die Kripo wog das alles. Ergebnis: 131,64 Gramm Blätter und 127,78 Gramm Stengel. Außerdem fanden die Polizisten 0,09 Gramm gebrauchsfertiges Hasch, Verpackungstütchen und eine Feinwaage.

Keine Sondergenehmigung für Hasch

An Geschäfte mit seinen Rauschgiftpflanzen will der Angeklagte aber nicht gedacht haben, sagte er vor dem Schöffengericht. Er habe sie nur als Medizin gegen sein Asthma eingesetzt. Das änderte aber nichts an der Strafbarkeit, denn eine Sondergenehmigung für eine medizinische Nutzung hatte er nicht. So etwas wird auch nur ganz selten ausgestellt.

Der Staatsanwalt forderte acht Monate Haft auf Bewährung plus 150 Sozialstundenden. Immerhin war der Haschbauer wegen Drogendelikten mehrfach vorbestraft, auch wenn das bereits zehn Jahre her ist. Die Richter beließen es aber bei 90 Tagessätzen Geldstrafe.