Bochum. Seit 2013 dürfen Bochumer Patienten, die mit multiresistenten MRSA-Keimen besiedelt sind, mit sogenannten Mietliegewagen transportiert werden. Diese Regelung hatte die Stadt gefunden, nachdem das Ministerium keine eindeutigen Richtlingen vorgab. Doch die Patienten-Begleitung steht nun in der Kritik.
Wo Gesetze sind, sind auch Grauzonen: Da das Gesundheitsministerium im Bereich des Krankentransports keine eindeutigen Richtlinien für die Beförderung von MRSA-besiedelten Patienten vorgab, musste die Stadt Bochum eine eigene Regelung finden. Seit Anfang vergangenen Jahres dürfen auf Bochumer Stadtgebiet Patienten, die mit multiresistenten Keimen besiedelt sind, offiziell mit sogenannten Mietliegewagen transportiert werden. „Besiedelt heißt nicht infiziert“, so Dirk Hagebölling, Amtsleiter der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Die Gefahr einer Ansteckung sei bei einer Besiedelung deutlich geringer.
Anders als bei lizensierten Krankenwagen werden die Fahrten im Mietliegewagen nicht durch ausgebildetes, medizinisches Personal begleitet. Dennoch hält sie die Stadt in vielen Fällen für ausreichend qualifiziert, um die jährlich etwa 40.000 Krankentransporteinsätze im Stadtgebiet zu entlasten. Auf schriftliche Empfehlung des behandelnden Arztes ist nun ein weniger intensiv betreuter Transport möglich, wenn der Patient sich mit der Weitergabe von Informationen über seinen Infektionsgrad an das Transportunternehmen einverstanden erklärt, um eine anschließende, fachgerechte Desinfektion sicher zu stellen.
Regelung ist angemessen
„Früher mussten wir für solche Fahrten die höher qualifizierten Krankenwagen einsetzen“, sagt Gottfried Wingler-Scholz von der Feuerwehr. Er halte die Regelung, die die Feuerwehr in Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Landeszentrum für Gesundheit entwarf und die das Straßenverkehrsamt den betroffenen Unternehmen vorlegte, für angemessen. .
Regelung ist nicht in allen Städten gleich
Die Regelung, die die Stadt für die Beförderung von MRSA-besiedelten Patienten getroffen hat, ist der Feuerwehr zufolge deutschlandweit keine Ausnahme. Jedoch gäbe es auch Städte, die den Transport im Mietliegewagen nicht genehmigen.
„Verschiedene Fachgremien sind da unterschiedlicher Meinung“, sagt Gottfried Wingler-Scholz. Die Kosten für einen Transport im Mietliegewagen bzw. im teureren Krankenwagen trägt die Krankenkasse.
Kritik kommt jedoch vonseiten des privaten Krankentransportunternehmens Sani Car. Geschäftsführer Udo Pokowietz erklärte gegenüber der WAZ, dass Personen, die im Mietliegewagen transportiert werden, teilweise in einem Maße hilfsbedürftig seien, dass eine Begleitung durch einen „Taxifahrer mit Beifahrer“ unzureichend sei. Auch bezweifle er, ob die Mietliegewagen-Unternehmer eine fachgerechte Desinfektion der Transporte gewährleisten können. Er bereite daher derzeit eine erneute Klage gegen die Regelung vor.
"Straßenverkehrsamt kontrolliere stichprobenartig"
Stadtsprecher Thomas Sprenger betonte hingegen: „Unternehmen, die diese Transporte durchführen, werden regelmäßig überprüft.“ Das Straßenverkehrsamt kontrolliere stichprobenartig die Übereinstimmung der ärztlichen Empfehlung mit dem Transport. Laut Oberbrandrat Wingler-Scholz müssen sich die Unternehmen „mindestens einmal jährlich“ einer freiwilligen Überprüfung durch Gesundheitsamt und Feuerwehr unterziehen. Für die Desinfektionsmaßnahmen müsse eigens geschultes Personal nachgewiesen werden. Eine ausreichende Desinfektion liege auch im Interesse der Unternehmer selbst.