Duisburg. . Krankentransport-Unternehmer Laurens Baeckmann wehrt sich gegen Mietwagenfirmen, die Liegend-Krankenfahrten anbieten. Dies sei illegal, sagt er. Die Stadt Duisburg ist sich der rechtlichen Grauzone bewusst, kündigte aber eine baldige Klärung an.

Laurens Baeckmann ist ziemlich sauer: Immer mehr Mietwagenunternehmen haben sich auf Liegend-Krankenfahrten spezialisiert. Die könnte er als der einzige zugelassene Duisburger Privatunternehmer im Rettungstransportwesen auch übernehmen, doch die Mietwagen sind billiger.

Und illegal, wie Laurens Baeckmann glaubt. Denn nach seinen Recherchen dürften Mietwagen gar keine Ausstattung mit Krankentragestuhl und Krankentrage haben.

Rechtliche Grauzone

Genau so steht es auch in einem Bescheid der Stadt Duisburg vom 26. Oktober 2010. Doch die Mietwagenunternehmen, die Liegendfahrten anbieten gibt es schon viel länger, einige haben sogar Verträge mit den Krankenkassen. Grund ist scheinbar eine rechtliche Grauzone.

Es scheint keine eindeutige gesetzliche Regelung zu geben. Die soll nach Angaben von Anja Huntgeburth, Pressesprecherin der Stadt Duisburg, in einiger Zeit kommen. Und das wohl zu Gunsten der Mietwagenunternehmer. „Es gibt entsprechende Hinweise.“ Den oben genannten Zusatz, dass Mietwagen keine Ausstattung mit Krankentrage und Krankentragestuhl haben dürfen, habe man eingesetzt, weil es längere Zeit so aussah, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung in diese Richtung geben würde.

Fahrer benötigen einen Personenbeförderungsschein

Im Unterschied zu einem Krankentransport gibt es bei einer Krankenfahrt keinerlei medizinische Betreuung. Darüber täuscht so manchen Patienten vielleicht die Uniform des Personals hinweg. Doch die einzige Voraussetzung, die Fahrer und Beifahrer erfüllen müssen, ist ein Personenbeförderungsschein. Für das Viersener Unternehmen SiBu-Mobil nicht einmal Einstellungsvoraussetzung, wie dem Internetauftritt zu entnehmen ist. Er „wird nach der Einstellung benötigt“, heißt es dort.

Dass eine Liegendkrankenfahrt „illegal“ ist, begründet Laurens Baeckmann damit, dass Krankenstuhl und Krankentrage -- auch nach Angaben der Hersteller -- unter die „Medizinproduktebetreiberverordnung“ fallen. Und danach dürfen sie „nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis oder Erfahrung besitzen“, schreibt einer der größten Medizingeräte-Hersteller, „Stryker“ mit Sitz in Duisburg.

Wie ein Patient transportiert wird, entscheidet der Arzt

Das sieht die Düsseldorfer Bezirksregierung jedoch anders: Wenn die hilfebedürftigen Personen keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt benötigen oder der besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen, können sie durchaus mit einem Mietwagen fahren. Und zwar unabhängig, ob liegend oder sitzend. Dabei beruft sich die Bezirksregierung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2008 (AZ: 13 A 2457/05). Die Entscheidung, wie ein Patient transportiert werde, treffe der Arzt.

Laurens Baeckmann glaubt jedoch, dass sich viele Ärzte, die Krankenfahrten verordnen, nicht darüber klar sind, dass sie bzw. ihr Krankenhaus unter Umständen haften, wenn dem Patienten etwas passiert. „In Bochum wurde eine Patientin durch unsachgemäßen Transport so schwer verletzt, dass sie nun querschnittsgelähmt ist. Das Krankenhaus musste für den Arzt haften und 20 000 Euro Entschädigung zahlen.“

Der Unterschied zwischen Miet- und Krankenwagen ist leicht zu erkennen

Baeckmann zitiert auch aus einem Protokoll des Kraftfahrtbundesamtes, wonach laut Straßenverkehrsordnung der Transport liegender Personen nur in geeigneten Fahrzeugen durchgeführt werden darf, die den Rettungsdienstgesetzen der jeweiligen Länder und deren Einrichtungen („auch die Transporteinrichtungen“) dem Medizin-Produkte-Gesetz unterliegen. Die Konsequenz müsste demnach eigentlich lauten, dass Krankenfahrten auf Tragen und Stühlen nicht von Mietwagen durchgeführt werden dürften, die nur dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen (siehe Hinweis der Stadt Duisburg weiter oben). Daran würde nach Expertenmeinung auch nichts ändern, wenn es sich um ausgemusterte Krankenwagen handelt.

Ob es sich um einen Mietwagen oder um ein für Krankentransporte und Rettungsfahrten zugelassenes Fahrzeug handelt, können Laien übrigens leicht daran erkennen, dass das Blaulicht fehlt oder abgeklebt ist.

Kritisch sieht der Duisburger Krankentransport-Unternehmer Baeckmann auch den hygienischen Zustand der Fahrzeuge: Sollte ein Arzt einen Patienten mit einer ansteckenden Krankheit eine Krankenfahrt genehmigen, sei eine entsprechende Reinigung des Fahrzeugs nicht garantiert. Er müsse für seine Fahrzeuge darüber Buch führen und sich an die Richtlinien halten.