Bochum. Wer einen älteren Führerschein besitzt und bis September nicht eine 35-stündige Fortbildung absolviert hat, darf nicht mehr gewerblich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bewegen. Viele Unternehmen und Fahrer, so Spediteur Gerard Graf, sind sich dessen nicht bewusst.

Möbel, Joghurt, Eisenträger, Müll, Pakete. Tausende von Lastkraftwagen fahren täglich über Bochums Straßen und transportieren Güter von A nach B; die meisten von ihnen zu gewerblichen Zwecken. Von September an könnte das fürs Funktionieren unseres Wirtschaftskreislaufs unverzichtbare Hin- und Herkutschieren allerdings stocken. Denn viele Unternehmen und Lkw-Fahrer haben noch nicht verinnerlicht, dass sie nach dem Willen der EU bis dann ihre Fahrzulassung auffrischen müssen. Das jedenfalls ist der Eindruck von Gerard Graf, Bochumer Spediteur und Mitinhaber des Kraftfahrausbildungszentrums in Werne. „Viele sagen, wir machen doch keine Transporte, und fühlen sich nicht angesprochen.“

Die Spediteur- und Logistik-Branche, so die Einschätzung des 55-Jährigen, hat die Nachschulung schon im Blick. „Das ist ja seit Jahren ein Thema.“ Aber viele Firmen mit eigenem, mitunter kleinem Lkw-Bestand oder mit Werksverkehr seien sich offenbar nicht bewusst, dass auch für sie und ihre Beschäftigten das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz greift. „Und diese Gruppe sollten wir Ausbilder erreichen“, sagt Graf.

Kenntnisse erwerben über Fahren und Dokumentation

Das Gesetz sieht vor, dass sich Inhaber des alten Pkw-Führerscheins Klasse III, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren dürfen, und Inhaber von vor dem 10. September 2009 erworbenen Lkw-Führerscheinen nachschulen lassen müssen. In 35 Stunden sollen sie Kenntnisse erwerben über ökonomisches Fahren, Dokumentation, Sicherheitstechnik oder Ladevorschriften, so Michael Steeg (43), Fahrlehrer für Berufskraftfahrer beim Kraftfahrausbildungszentrum. Wer die Weiterbildung versäumt, darf von September 2014 an zu gewerblichen Zwecken keine Fahrzeuge über 3,5 t bewegen.

Zahlreiche Anbieter für die Weiterbildung

Zahlreiche Schulungsveranstalter in und um Bochum bieten die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern an. Allein in Bochum sind es nach Auskunft der IHK 14 Veranstalter.

Wer sich über die Weiterbildung informieren möchte, kann sich wenden an die IHK Mittleres Ruhrgebiet, Kerstin Groß, 0234 91 13 220, oder unter: www.bochum.ihk.de

„Für den privaten Gebrauch ändert sich aber nichts“, sagt Gerard Graf. Wer sich etwa einen Lkw ausleiht, um einen Umzug zu organisieren, kann dies auch künftig problemlos tun. Ist er allerdings beruflich als Lenker eines Lasters unterwegs, bestehe Schulungsbedarf. Wie viele von den momentan 5431 in Bochum gemeldeten Berufskraftfahrern davon betroffen sein könnten, ist nicht bekannt.

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Allerdings kennt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet (Bochum, Herne, Witten, Hattingen) jüngere Zahlen von Kraftfahrern, die nicht die staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert haben. Die müssen seit dem 10. September 2009, um überhaupt im Güterverkehr ein Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren zu dürfen, „zusätzlich bei einer speziellen, anerkannten Fahrschule eine 140-stündige beschleunigte Grundqualifikation erwerben und darüber bei der IHK eine Prüfung abgelegt haben“. Bislang haben dies 709 Personen getan.