Bochum/Herne. . Autos stehlen, mit ihnen nachts in die Glastüren von Geschäften fahren, Beute zusammenraffen - und später die Fahrzeuge im Kanal versenken oder anzünden. Das war nach Überzeugung des Landgerichts Bochum die Masche einer Bande aus Herne. Dafür gab es am Mittwoch bis zu sieben Jahren Haft.

Nach einer spektakulären Einbruchsserie hat das Bochumer Landgericht am Mittwochmorgen eine Frau (24), deren Lebensgefährten (48) und einen Bekannten (42) zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Männer bekamen je sieben Jahre, die Frau, Mutter eines kleines Kindes, drei Jahre.

Laut Urteil hatten sich die drei aus Herne im Jahr 2009 zu einer Bande zusammengeschlossen, um in Tankstellen-Shops und Lotto-Geschäfte in Bochum, Herne und Recklinghausen einzubrechen. In der Zeit zwischen Ende 2009 und Mai 2010 stahlen sie in Bochum, Herne und Dortmund Autos der Marke Opel und fuhren nachts im Rückwärtsgang in die Glastüren der Geschäfte, um schnell zu den Tabak- und Zigarettenregalen zu gelangen. Dort rafften sie die Waren, die einen Wert bis zu 4800 Euro hatten, in einem zum Sack gebundenen Bettlaken zusammen und machten sich mit den Opel wieder aus dem Staub.

Angeklagte Frau brach in Tränen aus

Um Spuren zu vernichten, versenkten sie die Wagen entweder im Rhein-Herne-Kanal in Castrop-Rauxel oder steckten sie an entlegenen Orten in Bochum, Herne und Recklinghausen in Brand. Insgesamt stellte die 8. Strafkammer acht Taten fest. Die angeklagte Frau war nur teilweise daran beteiligt. Einmal beging die Bande sogar drei Taten in nur einer Nacht.

Bei der Urteilsverkündung brach die verurteilte Frau in Tränen aus. Sie war nicht vorbestraft, anders als die Mitangeklagten, die bereits ein lange Strafakte haben und zur Tatzeit sogar unter laufender Bewährung gestanden hatten.

Indizienprozess dauerte sieben Monate

Die Kammer hatte einen reinen Indizienprozess geführt, der sieben Monate lang gedauert hatte. Alle Angeklagten hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Ihre Verteidiger wollten Freispruch.

Aufgeflogen waren die drei, nachdem die Angeklagte gegenüber ihrer Babysitterin von den Beutezügen fahrlässigerweise geplaudert hatte. Als diese dann auch in der Zeitung von solchen Taten las, ging sie zur Polizei, um von den Erzählungen der Kindesmutter zu berichten.