Bochum. . Werbeanhänger sind der Stadt Bochum ein Dorn im Auge. Zwar habe die Stadt eine Sondernutzungssatzung. Doch fehle das Personal, um in jedem Einzelfall nachzuweisen, ob ein Anhänger nur zum Zwecke der Reklame auf einem Parkstreifen steht. Vor allem die Reklame für Bordellbetriebe wird mehr und mehr.

Sozusagen mit Bordmitteln könnte die Stadt das Problem der ständig zunehmenden Zahl von Werbeanhängern im Stadtgebiet Herr werden. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Bochum gibt dazu das passende Instrumentarium. Zudem gibt es ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW (AZ 11 A 4656/06), dass die Position von Städten im Falle solcher Werbeträger zu stärken scheint. Dies ergaben Recherchen der WAZ.

Warum die Stadt trotzdem nicht massiv gegen diese rollenden Litfaßsäulen vorgeht, erläutert Stadtsprecher Thomas Sprenger: „Natürlich ist uns die von Ihnen angesprochene Rechtslage bekannt. Doch steht der zu erwartende Erfolg in keinem Verhältnis zum Aufwand.“ Obwohl die Anhänger – seit einiger Zeit mehr und mehr Reklame für Bordellbetriebe – der Stadt ein Dorn im Auge sind, gibt es Schwierigkeiten.

Es ist schwierig, Inhaber nachzuweisen

Es sei eben gar nicht so einfach, den Inhabern solcher Anhänger nachzuweisen, dass sie eben allein als Werbeträger genutzt und zudem noch regelmäßig an einem ganz konkreten Ort abgestellt seien.

Um etwa gerichtsfest nachzuweisen, dass ein bestimmter Anhänger nicht bewegt wurde, sei eine akribische Fotodokumentation über einen entsprechend langen Zeitraum notwendig. „Das müssten wir bei jedem einzelnen abgestellten Anhänger tun“, zeigt Sprenger das Dilemma auf, indem die Stadt sich befinde.

Nicht als Freibrief zu verstehen

Mit dem vorhandenen Personal des Straßenverkehrs- oder Ordnungsamtes sei genau das aber nicht leistbar. Als Freibrief für die Besitzer solcher Werbeanhänger dürfe diese Haltung der Stadt allerdings nicht verstanden werden. „Wir schauen schon genau hin, was da an den Straßenrändern passiert.“