Bochum. . Plakate, die für eine Bordell-Flatrate werben, müssen in Bochum wieder abgehängt werden. Allerdings nicht aus moralischen Gründen, sondern weil die Reklame schwarz aufgehängt wurde. Nun entfacht sich jedoch ein Streit, ob Werbung für Prostitution überhaupt möglich sein soll.

An Laternen und Ampeln gut sichtbar angebracht ist diese Werbung mit der Aufschrift „Harem“, Plakate, die mit leicht bekleideten Damen für Flatrate-Sex wirbt – also Beischlaf in einem Dormagener Bordell zu einem „all inklusive“ Preis von 45 Euro.

Die Stadt reagierte prompt. Es wurde ein Ordnungwidrigkeits-verfahren eingeleitet und begonnen, die Plakate wieder zu entfernen.

Grundsätzlich keine Werbung erlaubt

Ein Dorn im Auge ist diese Werbung auch dem Medienvermarkter Stroer, zuständig in Bochum für die Werbeflächen. Allerdings nicht aus moralischer Sicht, sondern schlichtweg, weil diese Werbung dort nicht hängen darf. „Es handelt sich hier um Wildplakatierung – und das ist grundsätzlich nicht erlaubt“, betont Marc Sausen, Leiter der Stroer-Unternehmenskommunikation. Aufgehängt sei die Werbung für das Bordell offensichtlich in einer Nacht und Nebel-Aktion. „Das ist so ähnlich, als würden sie ihren Müll einfach am Wegesrand ablegen“, vergleicht Sausen die illegale Aktion.

Zweitrangig sei dabei allerdings die Tatsache, dass es sich um Plakate handelt, die für bezahlten Sex werben. „Es geht nicht darum, was beworben wird, sondern was zugelassen ist und was nicht.“ Ob es Fälle gibt, in denen es gewisse Dinge oder Leistungen nicht angepriesen werden dürfen? „Wir hatten ein Mal in einer größeren Stadt Werbeplakate für eine Ausstellung, die sehr kontrovers waren. In diesem Fall baten wir den Künstler, die Plakate abzuändern. Abgesehen davon gilt die Regel: Kein Rassismus und keine Gewalt. „Gegen die deutschen Gesetzt darf halt nicht verstoßen werden“, so Sausen.

Stadt schreitet selten ein

Generell müsse das Ordnungsamt der Stadt bei Plakaten kaum eingreifen. „Wir haben generell nur selten Grundlage zum Einschreiten“, sagt Barbara Gottschlich, Pressesprecherin der Stadt. Vor allem, weil sich im Laufe der Jahrzehnte Ethik und Moral gewandelt hätten. Ein Mal habe es einen sehr geschmacklosen Fall am Freigrafendamm am Hauptfriedhof gegeben. Da war eine barbusige Frau auf einem Plakat zu sehen – „das verstieß dann doch gegen die Pietät“, so Barbara Gottschlich.

Die Linke im Rat sieht eine mögliche Herabwürdigung von Personengruppen, Sexismus und Sittenwidrigkeit. Einen Fragenkatalog brachte die Partei bei der Ratssitzung ein. Eine Antwort, so die Verwaltung, werde es auf dem üblichen Wege schriftlich geben.