Bochum. . Weil er sich überfordert fühlte, hatte ein damaliger Briefzusteller aus Bochum seine auszutragende Tagespost einfach in ein Gebüsch geworfen. Dafür wurde er nun zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt - wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

„Ich war an dem Tag überfordert. Ich konnte nicht mehr. Da dachte ich, ich schmeiß die Post jetzt weg und fahre nach Hause. Die Post hatte sich so gehäuft.“ Das sagte am Mittwoch ein ehemaliger Briefzusteller (24) vor dem Bochumer Amtsgericht, bevor er zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt wurde (50 Tagessätze) - wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

Am 28. oder 29. November 2012 hatte der damalige Angestellte eines privaten Zustellunternehmens seine auszutragende Tagespost im Wattenscheider Stadtgarten in ein Gebüsch geworfen. Er habe an dem Tag, sagte er der Richterin, „einen Blackout“ und psychische Probleme gehabt. Tags darauf habe er seine Post aber wieder ganz normal ausgetragen. Und auch die weggeworfene Post habe er wieder aus dem Versteck herausholen und nachträglich an die Adressaten zustellen wollen, aber er habe sie in dem Park nicht mehr gefunden.

Das gelang aber im April spielenden Kindern. Danach flog die heimliche Entsorgung auf.

Allerdings war der 24-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits aus anderen Gründen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Jetzt lebt er von ALG 2 - 382 Euro.

Der Staatsanwalt hatte 90 Tagessätze zu je zehn Euro gefordert.