Stiepel. . An der Kreuzung Hevener Straße / Im Lottental versperren „rollende Litfaßsäulen“ Autofahrern die Sicht. Hier gab’s schon einen schweren Unfall
Mehrere Werbehänger an der Kreuzung Hevener Straße / Im Lottental sorgen für Unverständnis bei einigen Stiepeler Bürgern. Die Hänger stehen am äußersten Rand eines Parkplatzes mit Blick auf den Kemnader See. Gleich mehrere Leser meldeten sich in den vergangenen Tagen in der Redaktion, um auf die erhöhte Gefahr für Auto- und Radfahrer aufmerksam zu machen, die diese Kreuzung passieren wollen.
„Einer dieser Hänger ist so ungünstig aufgestellt, dass man vom Lottental aus den Verkehr, der von rechts aus der Hevener Straße kommt, kaum sehen kann“, sagt WAZ-Leser Uwe Störzel. Man müsse sich schon fast bis mitten auf die Fahrbahn vortasten, um den Verkehr von rechts überhaupt zu erkennen. „Die Sicht auf die Hevener Straße wird durch den ,strategisch’ geparkten Reklame-Anhänger deutlich erschwert“, schreibt WAZ-Leser Martin Donde.
Vor knapp zwei Wochen kam es genau an dieser Stelle zu einem schweren Unfall, bei dem sich ein 31-jähriger Quadfahrer auf der Hevener Straße überschlug, als er den Zusammenstoß mit dem Auto eines 80-jährigen Fahrers, der aus dem Lottental kam, vermeiden wollte (die WAZ berichtete). Der 31-Jährige musste im Krankenhaus stationär behandelt werden. „Ob der Autofahrer durch den Hänger in seiner Sicht behindert wurde, lässt sich im Nachhinein natürlich nicht sagen“, meint die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Süd, Erika Post (CDU). „Trotzdem finde ich es unmöglich, ausgerechnet an dieser Stelle einen Werbehänger zu postieren. Die Ecke ist doch unübersichtlich genug.“ Gerade jetzt bei schönem Wetter würden dort viele Freizeitsportler ebenso häufig ihre Autos abstellen wie die Besucher des Zeltfestivals oder die Gäste des benachbarten chinesischen Restaurants. „Dann tobt da unten der Bär.“
20 Euro Verwarnungsgeld
Im Rathaus sieht man das Problem etwas anders: „Der Hänger steht zwar unschön, das ist aber verkehrlich nicht zu beanstanden“, sagt Stadtsprecherin Barbara Gottschlich. Die Kreuzung sei – wenn man weit genug nach vorn führe – angemessen einzusehen. „Die Gesamtbreite der Einmündung beträgt rund 24 Meter.“
Solcherlei „rollende Litfaßsäulen“, von denen es in der Stadt nach groben Schätzungen etwa 300 gibt, stoßen immer wieder sauer auf. Allein: Meist fehlt die Handhabe, die Hänger entfernen zu lassen. Denn nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden. Egal ob mit oder ohne Werbeaufschrift. Werden die zwei Wochen überschritten, droht ein überschaubares Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Da reiche es aber schon, den Hänger kurz umzusetzen. Der Standort gilt dann als „neu“.