Bochum. Die Menge der Wahlplakate an Bochums Straßen sorgt für Verdruss. „Muss denn die halbe Stadt zugepflastert werden?“ Thomas Drolshagen stöhnt über die „Qual vor der Wahl“. Mit weiteren WAZ-Lesern ist er sich einig: „Derart viele Plakate wie diesmal haben das Stadtbild noch nie verschandelt.“
Seit dem vergangenen Wochenende rücken die Parteien dem Wahlvolk plakativ auf die Pelle. Auf Postern und Großleinwänden, mit Porträts und Parolen buhlen sie um Stimmen für die Bundestagswahl am 22. September.
Auf Anfrage der WAZ nennt die Stadt die Anzahl der beantragten Werbeträger. Danach prangen insgesamt 341 Großflächenplakate auf Wiesen und Plätzen. Die SPD betreibt den Großteil der Stellwände (242). CDU und FDP begnügen sich mit 36 bzw. 38 Gestellen. Die Grünen sind mit 15, die Linken mit zehn XXL-Motiven präsent.
Zugleich baumeln rund 12.000 Hartfaserplatten an Laternenpfählen und Bäumen. Auch hier hat die SPD mit 2500 Plakaten die Nase vorn. Mit 2200 Postern sind ihr die Liberalen allerdings dicht auf den Fersen. Die CDU belässt es bei 1200 Platten und wird von den Grünen (1890) und gar der MLPD (1500) übertrumpft. Die Piraten flaggen auf 500 Tafeln gen Berlin.
Reklameflut im Stadtzentrum
Die Parteien – allen voran die CDU – betonen, nicht mehr Werbeträger als in früheren Wahlkämpfen einzusetzen. Die Wahrnehmung vieler Bürger ist zumindest in der Innenstadt eine andere. Erklärung: Die Klebetrupps konzentrieren sich diesmal offensichtlich auf das Stadtzentrum, wo – etwa am Nordring – ein Plakat neben dem anderen hängt.
Auch die Fußgängerzone wird eifrig als Werbefläche genutzt. Das ist in Essen anders. „Wir haben den Parteien 500 Standorte zur Verfügung gestellt. Der innere Stadtkern bleibt ausgespart. Hier sind keine Wahlplakate erlaubt“, teilt Pressesprecherin Renate Kusch mit.
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Auch in Herne gibt es Einschränkungen. In den Fußgängerzonen an der Bahnhofstraße und in Wanne sowie in deren Nebenstraße ist es untersagt, Plakate an Bäumen zu befestigen. Daran halten sich die Parteien auch an Hauptstraßen.
In Bochum gilt lediglich in Grünanlagen ein Polit-Bann. Dazu gehören allgemein zugängliche Grünflächen, Kinderspielplätze, Friedhöfe einschließlich der Wege sowie Gewässer. Zudem darf der Verkehr durch die Tafeln nicht gefährdet werden. WAZ-Leser Ulrich Gellhaus sieht diese Auflage am Kreisverkehr Bergstraße/Josephinen-straße verletzt. „Das Sichtfeld für alle Verkehrsteilnehmer wird durch die Plakate beschnitten.“
Der Wahlwerbe-Verdruss endet spätestens am 7. Oktober. Bis dahin müssen die Parteien sämtliche Tafeln entfernt haben.