Bochum. Die Stadt Bochum verwertet Metalle, die bei der Einäscherung von Verstorbenen im Krematorium übrig bleiben. Eine Einverständniserklärung der Hinterbliebenen für die Verwertung gibt es dafür nicht. Ein entsprechender erster Entwurf stößt jedoch bereits jetzt auf Kritik.

Hinterbliebene fragen so gut wie nie danach, was mit den Metallen passiert, die bei der Einäscherung von Verstorbenen übrig bleiben. Das bestätigt der WAZ Walter Niggemann, einer der Bochumer Bestatter, der über jahrzehntelange Erfahrung verfügt: „Das ist eigentlich nie thematisiert worden.“ Doch vor wenigen Tagen weckte die FDP Emotionen mit einer Presseerklärung: „Stadt Bochum verdiente an Überresten von Verstorbenen ohne Einverständnis.“

Stadt bereichert sich nicht

Der Vorwurf, den FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich der Stadt machte: Sie habe Metalle ohne Einwilligung der Hinterbliebenen verwertet. Tatsächlich gab es bisher keine Einverständniserklärung für die Verwertung. Die Liberalen hatten auch nach dem Verbleib der Metall-Überreste im Krematorium gefragt. Die Verwaltung antwortete: Metallteile werden nach der Kremierung gesammelt und an zertifizierte Scheideanstalten verkauft. 2012 seien so 100.000 Euro erlöst worden. „Dies Geld floss als Einnahme in den Gebührenhaushalt des Krematoriums,“ erklärte Stadtbaurat Dr. Ernst Kratzsch der WAZ, und habe die Gebühren reduziert.

Die Stadt bereichere sich nicht an Zahngold, wie die FDP angedeutet habe. Vor allem Prothesen aus Metalllegierungen würden aussortiert. Auch Nägel, Griffe aus Platten aus Särgen, so Kratzsch.

Einverständniserklärung nicht notwendig

Da es ein richterliches Urteil aus Hamburg gebe, sei es notwendig, dass die Hinterbliebenen vor der Einäscherung eine Einverständniserklärung zur Metall-Verwertung geben müssten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Der erste Entwurf dieser Erklärung sorgte für weitere Kritik bei der FDP: Hinterbliebenen werde die Pistole auf die Brust gesetzt, weil im Entwurf stehe, dass eine Einäscherung nur erfolgt, wenn das Einverständnis erklärt wird. Kratzsch dazu: „Es wird eine Formulierung gefunden werden, die die Rechte der Hinterbliebenen würdigt.“ Natürlich könnten die Implantat-Metalle Angehörigen - auf Wunsch - nach der Kremierung ausgehändigt werden. Von Zahngold-Verwertung könne keine Rede sein. Dieser in Deutschland durch die Nazis historisch negativ belegte Begriff sei vollkommen fehl am Platze. Eine Edelmetallseparierung selber finde nicht statt.

Nach der Einäscherung würden „grobe“ Metallteile aussortiert, die Restasche gemahlen und aus der gemahlenen Asche würden über einen Magneten Eisenspäne entzogen.