Bochum. . Ein 33-jähriger Mann hatte im Internet ein Kind (8) für sexullen Missbrauch angeboten und auch bereits Geld dafür erhalten. Trotzdem wurde er freigesprochen. Das Urteil ist sehr umstritten. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten 15 Monate Haft ohne Bewährung.
Umstrittenes Urteil am Bochumer Schöffengericht: Ein 33-jähriger Mann, der im Internet einen achtjährigen Jungen zum sexuellen Missbrauch angeboten und dafür auch bereits Geld kassiert hatte, wurde am Dienstag freigesprochen. Die Staatsanwältin wollte hingegen 15 Monate Haft ohne Bewährung.
Der vielfach, vor allem wegen Betruges vorbestrafte Industriekaufmann sitzt zurzeit in der JVA Bochum wegen Besitzes von Kinderpornografie eine einjährige Haftstrafe ab. Im vergangenen Februar (nachdem er bereits verurteilt, aber noch nicht zum Haftantritt geladen war) hatte er in einem einschlägigen Internetchat einen achtjährigen Jungen für insgesamt 500 Euro angeboten. 150 Euro sollte als „Anzahlung“ fließen, der Rest später. Außerdem verlangte er 1000 Euro „Kaution“. Der Begleittext dazu war zutiefst menschenverachtend. Das Kind wurde wie ein Stück Ware beschrieben, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beschädigt werden dürfe.
Polizei stellte Männer über IP-Adressen
Tatsächlich überwies der Korrenpondenzpartner dem Angeklagten 150 Euro. Die Art der Bezahlung wurde in dem Chat genau besprochen. Nach dieser „Anzahlung“ schaltete sich aber die Polizei ein, die am PC alles mitverfolgt hatte. Sie stellte die beiden Männer über ihre IP-Adressen.
Während das Verfahren gegen den „Kunden“ noch läuft, musste der Anbieter am Dienstag vor Gericht. Dort ließ er über seinen Verteidiger erklären, dass alles nicht ernst gemeint gewesen sei. Das Kind habe gar nicht existiert. Der Chat-Dialog sei „reines Aufplustern“ zur sexuellen Stimulation gewesen - „ein Spiel“.
„Das ist definitiv völlig lebensfremd“
Die Staatsanwältin glaubte davon kein Wort. „Das ist definitiv völlig lebensfremd“, sagte sie und meinte, dass, wer Geld gezahlt habe, doch auch eine Gegenleistung erwarte.
Der Verteidiger erklärte zwar, dass sein Mandant wohl „krank“ sei. Er sprach vom „Ausleben von anormalen Phantasien“. Aber er verglich den Vorgang mit Telefonsex, und der sei schließlich auch nicht strafbar. Also forderte er Freispruch.
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Das dreiköpfige Gericht folgte dem. Erstens glaubte es, dass das Angebot tatsächlich nicht real war. Zweitens war es sich nicht sicher, ob der Angeklagte davon ausgehen musste, dass zumindest der „Kunde“ das Geschäft ernst nahm. Deshalb sei die Version des Angeklagten „nicht mit der letzten Sicherheit zu widerlegen“. Gegen den Freispruch ist eine Berufung möglich.
Nach dem Urteil wurde der 33-Jährige vom Wachtmeister aber trotzdem wieder in seine Zelle gebracht, weil er wegen des Besitzes von Kinderpornografie noch bis Mitte April in der Bochumer Krümmede sitzen muss. Wegen dieser Straftat sitzt er nun bereits zum zweiten Mal im Gefängnis.