Bochum. Laut Studentenvertretung ASTA verlangen zwei Fakultäten der Ruhr Uni im Krankheitsfall Atteste mit Diagnose. Die Studierenden sollen den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Die Beschreibung der Krankheit gilt laut Landesdatenschutz als Teil der Intimsphäre. ASTA geht nun gegen Prüfungsämter vor.

Kurz nach zahlreichen Klausuren und Hausarbeiten gibt es an der Ruhr Universität in Bochum Streit zwischen Studenten und Prüfungsämtern. Der Grund: An zwei Fakultäten verlangen die Ämter offenbar im Krankheitsfall ein ärztliches Attest mit genauer Angabe der Krankheit oder Symptomen. Das stößt der Studentenvertretung ASTA bitter auf. Denn es ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

"Die Ruhr Uni nimmt es mit dem Datenschutz anscheinend nicht so genau", beschwert sich ein Student der Fakultät Maschinenbau. Er sollte dem Prüfungsamt ein Attest seines Arztes vorlegen, auf dem Details zu seiner Krankheit stehen. Ansonsten würde die Klausur als "nicht bestanden" gewertet. Der junge Mann hat seinen Hausarzt deshalb von der Schweigepflicht entbunden. "Ich möchte natürlich keine mangelhafte Prüfung im Zeugnis stehen haben. Aber es ist eine absolute Unverschämtheit", sagt der angehende Maschinenbauer. Er möchte nicht genannt werden. Zu groß ist die Sorge vor den Konsequenzen von Seiten der Uni.

"Absoluter Vertrauensbruch" gegenüber den Studenten

Die Studentenvertretung zeigt sich entsetzt. Christian Volmering vom ASTA empfindet die Atteste mit Diagnose oder Symptomen als "absoluten Vertrauensbruch" den Studenten gegenüber. "Wenn ein Studierender sagt, dass er sich für prüfungsunfähig hält und ein Arzt dies bescheinigt, muss das doch ausreichen."

Reicht es nicht. Zumindest nicht ganz. Denn in den Prüfungsordnungen der Fakultäten ist geregelt, dass sie ein sogenanntes "substantiiertes Attest" verlangen dürfen. Das bestätigt Brigit Weck-Boeckh, Datenschutzbeauftragte des Landes NRW. Sie betont, dass die Behörde durchaus ein detailliertes Attest verlangen darf.

"Aber es muss unter keinen Umständen die genaue Krankheit, das heißt die Diagnose, aufgezeigt werden. Wenn der Arzt auf das Attest schreibt, dass der Student eine verminderte Konzentrationsfähigkeit hat und deshalb nicht teilnehmen kann, muss das ausreichen." Der Prüfer müsse nur erkennen, ob der Student wirklich gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Prüfung abzulegen.

ASTA bespricht das Problem nun mit dem Rektorat

Zu den Beschwerden von Studenten der Fakultät Maschinenbau sind nun auch Vorfälle aus der Fakultät Chemie und Biochemie bekannt geworden. Auch hier sollen die Mitarbeiter der Prüfungsämter Atteste mit Diagnose verlangt haben. Der ASTA möchte gegen diese Prozedur vorgehen. Deshalb treffen sich die Vertreter der Studenten nächste Woche mit dem Rektorat der Ruhr Uni. "Wir möchten natürlich zunächst die andere Seite reagieren lassen. Aber wir wollen uns definitiv für eine möglichst schnelle Abschaffung des rechtswidrigen Verfahrens einsetzen", sagt Christian Volmering.

Uni streitet den Vorwurf ab

Die Uni selbst streitet ab, dass es solche Machenschaften in den Prüfungsämtern der beiden Fakultäten gibt. "Wir halten uns an die Gesetze und deshalb gibt es diese detaillierten Atteste grundsätzlich nicht", sagt Jens Wilkop, Sprecher der Hochschule.

Ein klarer Fall von nicht funktionierender Kommunikation, meint Christian Volmering. Der ASTA geht nun gegen das Verhalten der Prüfungsämter vor. Damit der Streit bald ein positives Ende hat.