Berlin. Es ist eine Entscheidung, die Millionen Arbeitnehmer betrifft: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen müssen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Einen Grund muss der Arbeitgeber dafür nicht nennen.
Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch. Demnach sind die Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, "von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen". Bislang galt als Faustregel, dass die Krankschreibung erst nach dem dritten Tag vorgelegt werden muss.
2011 waren die Arbeitnehmer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Seit 2008 nimmt die Zahl der Krankheitstage wieder leicht zu, nachdem 2007 mit 7,9 Tagen der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung erreicht wurde. (rtr)