Bochum. Ein Reisebüro-Kunde war sauer, weil er nach der Stornierung eines Fluges nur 24 Euro erstattet bekommen sollte. Da kam er auf die Idee, das Reisebüro auszurauben. Am Montag wurde er dafür zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
„Reisekostenerstattung - selbst durchgesetzt!“ So betitelte Amtsrichter Dr. Axel Deutscher am Montag einen versuchten Raub auf ein Reisebüro in der Innenstadt. Täter war ein Kunde (38), der glaubte, so der Richter, sich sein Recht selbst bauen und auch gleich vollstrecken zu können. Die Strafe: sieben Monate Haft auf Bewährung.
Der Angeklagte hatte am 14. November 2012 eine Flugreise von Düsseldorf nach Verona für 178 Euro gebucht. Tags darauf sollte der Flieger starten. Doch der Kunde stornierte den Flug bereits am selben Tag wieder aus Gesundheitsgründen. Als er später das Geld zum Großteil zurückhaben wollte, sagte man ihm, dass er nichts oder nur sehr wenig erstattet bekäme. Damit fand sich der Mann nicht ab. Am 20. November ging er in das Reisebüro und verlangte 80 Prozent des Preises zurück - eine von ihm selbst willkürlich festgesetzte Summe. Doch als ihm die Reisebüro-Mitarbeiterin (57) erklärte, dass ihm die Reisegesellschaft nur 24 Euro erstattete und ihm dies auch schriftlich zeigte, flippte der Kunde aus. Er griff einfach in eine Schublade des Reisebüros, um sich dort Geld herauszuholen. Dabei schubste er die Mitarbeiterin zur Seite und griff erneut hinein. Die Frau konnte die Schublade schließlich mit ihrem Bein fixieren. Danach gab der Mann Ruhe. Beide warteten zusammen, bis die Polizei kam.
„Dummerweise habe ich einen Fehler gemacht“
„Dummerweise habe ich einen Fehler gemacht“, räumte der 38-Jährige, ein arbeitsloser Schlosser, ein. Dennoch stellte er die Tat harmloser dar als sie war. Außerdem waren seine Aussagen insgesamt widersprüchlich. Der Richter: „Ihre Uneinsichtigkeit und Ungezügeltheit haben hier keinen guten Eindruck gemacht.“
Die Tat war dem Angeklagten auch nicht wesensfremd. Einmal hatte er Polizisten bei einer Verkehrskontrolle mit einem Fleischerbeil bedroht. Das Beil behielt er auch in der Hand, als sie längst ihre Waffen gezückt hatten. Außerdem hatte er einmal seine Ehefrau geschlagen und gebissen. Beidemale war er dafür verurteilt worden. Die Staatsanwältin nannte den Täter einen „Hitzkopf“.
Das Gericht ordnete jetzt als Bewährungsauflage auch 150 Sozialstunden an. Die braucht er aber eventuell gar nicht zu machen, weil er an einem Organ erkrankt sei. Das muss er aber fundiert nachweisen.