Bochum. . Ein erst 16 Jahre junger Bochumer steht seit Mittwoch vor Gericht, weil er mit einer Gaspistole bewaffnet einen Juwelierladen in der Bochumer Innenstadt überfallen haben soll. Zum Prozessauftakt schwieg er. Aber eine Juwelierangestellte identifizierte den Angeklagten eindeutig.
Der Angeklagte ist erst 16 Jahre alt, soll aber bereits einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Bochum hingelegt haben. Seit Mittwochmorgen muss er sich vor dem Landgericht verantworten. Dort schweigt er aber.
Gleich neben dem Schüler sitzt ein 22-jähriger Bochumer, ein Auszubildender in der Fitnessbranche.
Die Tat vom 10. Februar 2012, die die Staatsanwältin ihnen vorwirft, war ein klassisches Verbrechen, für das Erwachsene meist einige Jahre ins Gefängnis müssen. Der 16-Jährigen soll von seinem Mitangeklagten eine Gaspistole erhalten und damit allein in ein Juweliergeschäft in der Innenstadt gegangen sein. Er habe die Angestellte mit der Waffe bedroht, „Geld her!“ gerufen und 2200 Euro bekommen, außerdem diversen Schmuck wie Ohrringe, Goldringe, Armbänder und Gold-Anhänger im Wert von 340 Euro. Nach der Flucht soll er seinem mutmaßlichen Komplizen die Beute übergeben und dafür 400 Euro kassiert haben.
16-Jähriger sitzt bereits wegen einer anderen Sache hinter Gittern
Keiner der beiden Angeklagten will sich dazu äußern. Vorsitzender Richter Peter Löffler gab ihnen aber deutlich zu bedenken: Sollte die überfallene Juwelier-Angestellte den 16-jährigen Angeklagten im Zeugenstand identifizieren, würde ein ganz erheblicher Strafmilderungsgrund wegfallen. Zumal eine Zeugenaussage vor Gericht für ein Opfer fast immer eine weitere schwere Belastung ist. Die Angeklagten schwiegen trotzdem weiter. Kurz danach trat die Juwelierangestellte in den Zeugenstand - und identifizierte den 16-jährigen Angeklagten eindeutig. "Absolut sicher?", fragte der Richter. Antwort: "Ja!"
Während sich der 22-Jährige auf freiem Fuß befindet, sitzt der 16-Jährige wegen einer anderen Sache bereits seit Juli 2012 im Gefängnis. Die voraussichtliche „Endstrafe“ ist auf November 2013 datiert. Dazu könnte jetzt aber noch eine Strafe wegen des Juweliergeschäfts hinzukommen. Ein Urteil folgt noch.