Bochum. . Über 20 Jahre nach einem bewaffneten Raubüberfall mit 32 000 DM Beute ist am Montag ein 57-jähriger Bochumer zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Seine Ehefrau, damals seine Helferin, hatte im Jahr 2010 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist Anzeige erstattet - nach einem Ehestreit.

Ein bitterer Ehestreit hat dazu geführt, dass ein schweres Verbrechen über 20 Jahre danach aufgeklärt werden konnte. Ein Räuber (57), der am 21. November 1991 den Mitarbeiter eines größeren Geschäfts in Bochum-Hofstede überfallen und 32 000 D-Mark erbeutet hatte, wurde am Montag vom Bochumer Landgericht zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

Der Fall kam deshalb so spät vor Gericht, weil seine Ehefrau (53) im Jahr 2010 - kurz vor Ablauf der 20-jährigen Verjährungsfrist - Anzeige erstattet hatte. Damit nahm sie in Kauf, selbst bestraft zu werden, denn sie hatte damals das Fluchtauto gefahren. Deshalb bekam sie jetzt wegen Beihilfe neun Monate Haft auf Bewährung.

Richter zeigte vollendete Diskretion

Die heute in Herne wohnenden Eheleute leben zwar schon seit drei Jahren getrennt, aber die Streitigkeiten gingen trotzdem weiter. Es soll zum Beispiel Unstimmigkeiten um den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn (22) gegeben haben. Verteidiger Martin Gentz sagte einmal: „Die Eheleute sind zwar Eheleute“, die Beziehung sei aber als „sehr streitbehaftet anzusehen“. Richter Michael Rehaag formulierte es am Montag ebenfalls mit vollendeter Diskretion: Man habe es hier mit zwei Menschen zu tun, „die sich zumindest auseinandergelebt haben“ und auch im Prozess „ihre Zuneigung nicht wieder neu aufbauen“ konnten.

Das kann man wohl sagen. Dreieinhalb Monate hatte der angeklagte Ehemann seine Frau vor Gericht als Lügnerin hingestellt. Er habe mit der Tat nichts zu tun. 18 Prozesstage lang ging das so. Am Montag nun machte er eine Rolle rückwärts: Er sei doch der Täter, gestand er. Vor gut zwei Monaten hatte ihn die 10. Strafkammer mitten im Prozess wegen Fluchtgefahr in U-Haft gesteckt. Offenbar hatte er den Druck der gesiebten Luft nicht mehr länger ausgehalten.

Gegensätzliche Aussagen der Eheleute

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte hatte sein damals 52-jähriges Opfer mit einem Spielzeugrevolver bedroht, niedergestoßen und drei Geldbomben erbeutet. Das Vermögen verstaute er in einem zuvor gestohlenen VW-Golf, den er gestohlen hatte. Am Montag meinte er, dass seine Frau ihn auf die Tatidee gebracht habe. Sie bestreitet dies. Weiter behauptete der Mann, dass sie von dem Revolver gewusst habe. Auch dies bestreitet sie.

Nach dem Urteil kam der Angeklagte aus der U-Haft frei, seine Frau (bisher nicht vorbestraft) war die ganze Zeit auf freiem Fuß geblieben.