Bochum. . Fast vier Jahre nach einem Raubüberfall auf einen Juwelier in Bochumist am Montag ein 30-jähriger Mann zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er wurde mit einem DNA-Abgleich überführt. In dem Urteil ist auch ein Überfall auf eine Sparkasse mitberücksichtigt - mit 125.000 Euro Beute.
Dank eines DNA-Abgleichs konnte ein Räuber vier Jahre nach einem schweren Raub doch noch verurteilt werden. Der 30-Jährige hatte am 24. Juni 2008 ein Juweliergeschäft in der Bochumer City überfallen. Dafür bekam er gestern vom Landgericht sieben Jahre und drei Monate Haft.
Der Mann steht jetzt vor den Scherben einer schwerkriminellen Karriere. Vier Monate vor der Tat in Bochum hatte er bei Darmstadt eine Sparkasse ausgeraubt und die ungewöhnlich hohe Summe von 125 000 Euro erbeutet. Beidemale hatte er einen Komplizen gehabt. Nach dem Darmstädter Verbrechen kehrte er kurz in sein Heimatland Irak zurück, aus dem er als 19-Jähriger geflüchtet war, tauchte dann aber wieder in Deutschland auf. Spielsüchtig soll er gewesen sein. Er landete bei einem Bekannten in Bochum, dessen Wohnung gegenüber des Juweliers lag. Als alles Geld verbraten und verzockt war, gingen sie in das Geschäft und gaben sich als Kunden aus. Plötzlich zückten die beiden einen Elektroschocker und eine Gaspistole. Der Inhaber hatte, wie er vor Gericht sagte, „Todesangst“.
Der Täter verlor auf der Flucht seine Kappe - deshalb war ein DNA-Abgleich möglich
Er konnte damals den aufblitzenden Elektroschocker des Angeklagten zwar wegtreten, dennoch gelang den Gangstern die Flucht mit Schmuckstücken im Wert von rund 10 000 Euro.
Der 30-Jährige, der bereits vor dem Sparkassen-Raub einschlägig vorbestraft war, tauchte in der Schweiz unter. Dort wurde er 2009 von Zielfahndern gefasst. Damals war noch gar nicht bekannt, dass er auch für die Tat in Bochum verantwortlich war. Das offenbarte erst eine spätere DNA-Analyse - er hatte auf der Flucht seine Kappe verloren.
Für den Bankraub hatte er bereits Anfang 2010 fünf Jahre Haft erhalten. Diese Strafe wurde jetzt wegen der Bochumer Tat auf über sieben Jahre Haft aufgestockt. Wegen einer psychischen Störung schloss das Gericht nicht aus, dass er vermindert schuldfähig war.
Vor dem Urteil bat er um Entschuldigung: „Herr Richter, ich bereue das. Das wird nicht wieder vorkommen.“