Bochum. . Nach der neuerlichen Flucht eines Häftlings der Krümmede geht das Ministerium jetzt der Frage nach, ob sich der 31-Jährige möglicherweise selbst am Kopf verletzt hatte, nur um zu einem Arzt außerhalb der JVA gebracht zu werden.

Der 31-jährige Häftling der Krümmede, der am vorigen Freitag bei einem Krankenhausaufenthalt für einige Stunden fliehen konnte, hat sich seine Verletzungen eventuell selbst beigebracht, um zu einem Arzt außerhalb der Gefängnismauern zu kommen. Das klärt jetzt das Justizministerium. „Möglicherweise“, sagte Ministeriumssprecher Detlef Feige, sei er „mit dem Kopf selbst gegen die Zellentür“ gelaufen.

Er habe Frakturen und Prellungen am Kopf gehabt. Weil er in dem Krankenhaus keine Bewachung hatte, konnte er sich absetzen. Geprüft wird ferner, warum er nicht ins Justizkrankenhaus Fröndenberg gebracht wurde. Eventuell gab es dort keine Gesichtschirurgen, hieß es.

Häftling muss wegen der Flucht mit keiner weiteren Strafe rechnen

Bereits einige Stunden nach der Flucht wurde der Häftling in Essen gefasst. Jetzt sitzt er wieder in der JVA Bochum. Mitte März wird er aber wohl entlassen. Dann läuft seine dreimonatige Haftstrafe regulär ab. Eine neue Strafe wegen des Vorfalls hat er nicht zu befürchten, denn das Fliehen in die Freiheit steht in Deutschland nicht unter Strafe, weil der Drang nach Freiheit in der Natur des Menschen liegt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geflohene bei der Flucht niemanden verletzt oder genötigt und auch nichts zerstört hat.

Derweil untersucht auf Weisung des Ministeriums weiterhin eine „Expertenkommission“ mögliche Schwachstellen in der JVA (rund 730 Häftlinge). Sie besteht als erfahrenen Vollzugsbeamten. Sie prüfen die Organisationsabläufe und fertigen einen Bericht unter anderem für den Minister an. Personelle Konsequenzen aus dieser erneuten Flucht - dem fünften Vorfall dieser Art seit Anfang 2011 - schließt das Ministerium nicht aus.