Bochum. . Im Kreisverkehr haben die Fahrzeuge im Kreisel grundsätzlich Vorfahrt. So regelt es die Straßenverkehrsordnung. Die gilt auch an der Kreuzung Wiemelhauser Straße/Wasserstraße. Und doch hat dieses Rondell in Deutschland Seltenheitswert: An einer der Einfahrten prangt ein Stop-Schild.

Als Leiter der Verkehrswacht und langjähriger Chef des Verkehrsdienstes der Polizei ist Rolf Greulich ein großer Freund von Kreisverkehren. Sie erhöhen den Verkehrsfluss, sind in der Regel unkompliziert und bannen die Unfall- und Staugefahr. Heranrollen, umschauen, einfädeln, abfahren. Ein Stop-Schild, weiß der Polizeihauptkommissar, ist da eigentlich überflüssig. Es widerspricht geradezu dem Sinn und Zweck eines Kreisverkehrs. „Die Wiemelhauser Straße ist tatsächlich eine absolute Ausnahme. Mir und meinen Kollegen sind bundesweit nur zwei weitere Kreisverkehre mit Stop-Schildern bekannt: in Münster und in Bayern“, sagt Rolf Greulich.

Vier Unfälle in einem halben Jahr

Warum also müssen Verkehrsteilnehmer unmittelbar vor dem Kreisel in südlicher Fahrtrichtung anhalten? Nicht wegen des Zebrastreifens. Der ist auch an den anderen Einfahrten des Rondells aufgepinselt, ohne dass hier Stop-Schilder stehen. „Der Grund ist vielmehr eine Unfallhäufigkeit an dieser Stelle“, erklärt Stadtsprecher Thomas Sprenger. 2011 kam es zu vier Zusammenstößen. „Die Unfallfahrer waren auf der leicht abschüssigen Wiemelhauser Straße zu schnell unterwegs. Sie gerieten in den Kreisel und prallten mit Fahrzeugen im Kreisverkehr zusammen“, berichtet Rolf Greulich.

Stadt und Polizei erkannten Handlungsbedarf. Im August 2011 wurde das Stop-Schild angebracht. Die Autofahrer sollen es schon von Weitem erkennen und vom Gas gehen. „Das ist zwar außergewöhnlich“, bestätigt Thomas Sprenger. „Aber der Erfolg gibt uns recht.“ Seit Einführung des Haltegebots vor eineinhalb Jahren habe es in dem Kreisel nicht mehr gekracht.

Regelmäßige Kontrollen

Regelmäßig kontrolliert die Polizei, ob die Autofahrer das Stop-Schild beachten. Wer nicht auf die Bremse tritt, wird zur Kasse gebeten. Auch Werner Bredek, den die WAZ am Kreisel trifft, hat schon ein Verwarnungsgeld berappt. Die Verkehrsregelung hält der 58-Jährige für „merkwürdig“: „Allein der Fußgängerüberweg führt doch dazu, dass die Autofahrer langsamer fahren.“ Gleichwohl: „Wenn dadurch Unfälle verhindert werden, hat das Schild seine Berechtigung.“

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