Bochum. . Nach einem ganz besonders miesen Betrugsversuch sind zwei Männer (50, 58) zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten sich als Stadt-Mitarbeiter ausgegeben und einen 78-jährigen Bochumer unter Druck gesetzt, damit er ihnen seinen Ersparnisse gibt - 13.500 Euro.
Die Betrüger hatten auf die Gutgläubigkeit ihres 78-jährigen Opfers gesetzt und wollten an seine Ersparnisse dran. Beinahe hätten sich auch Erfolg gehabt. Doch ein aufmerksamer Bankmitarbeiter machte einen Strich durch die Rechnung. Am Dienstag wurden die Betrüger zu je einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen sie je 500 Euro an soziale Einrichtungen zahlen.
Die zwei Niedersachsen waren am Freitag, 30. September, durch ein lediglich angelehntes Fenster in die Wohnung des 78-Jährigen in Innenstadtnähe gestiegen und gaben sich als Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus. Es gebe, sagten sie, Beschwerden über den Zustand der Wohnung. Ein Zwangsauszug drohe. Abwenden könne er das nur, wenn er eine beträchtliche Summe Geld bezahle.
Der Rentner war offenbar völlig überrumpelt und verunsichert. Die Betrüger ließen sich sein Sparbuch zeigen, auf dem 13.500 Euro lagen. Danach fuhren sie in ihrem Auto zu einer Sparkasse. Dort sollte ihr Opfer seine Ersparnisse abheben.
„Wir leben vom Vater Staat“
Ein Sparkassenmitarbeiter erklärte aber, dass eine so hohe Summe vorher angemeldet werden müsse. Deshalb könne er das Geld jetzt nicht bekommen. Das teilte der Rentner den Betrügern mit. Man vereinbarte, am 4. Oktober es erneut bei der Sparkasse zu versuchen.
Doch zwischenzeitlich hatte der Sparkassen-Mitarbeiter die Polizei informiert. Aufgeklärt wurde auch der Rentner selbst. Als die Betrüger wieder an der Sparkasse erschienen, wurden sie festgenommen.
Die beiden sind ganz massiv vorbestraft, auch wenn die Taten großteils schon länger zurückliegen. Ihr Hauptdelikt: Diebstahl. Der Ältere ist ein selbstständiger Arbeiter, der außer seinem Einkommen auch eine Unterstützung vom Staat erhält. Der Jüngere arbeitet schon seit längerem überhaupt nicht mehr. „Wir leben vom Vater Staat“, sagte er vor dem Schöffengericht und meinte sich und seine Ehefrau. Einmal war er zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Bandendiebstahls verurteilt worden.
Beide waren geständig, erklärten dies aber nur über ihre Verteidiger, die zwei dürre Sätze aufsagten, nachdem es nicht-öffentliche Vorgespräche mit dem Staatsanwalt und den Richtern gegeben hatte. Auch eine Entschuldigung kam den Tätern nicht über die Lippen, auch nicht gegenüber dem anwesenden Opfer.