Bochum. . Nach einem handfesten Streit um das richtige Fernsehprogramm in ihrer Gefängniszelle - Seifenoper oder Fußball - mussten zwei Häftlinge erneut auf die Anklagebank. Ihnen wurden eine Morddrohung, eine Beleidigung und Schläge ins Gesicht vorgeworfen.

Ein Streit ums Fernsehprogramm hat zwei Häftlinge (19, 29) am Freitag vor Gericht gebracht. Der eine wollte Seifenopern gucken, der andere Sport. Plötzlich eskalierte alles. Folge: Beiden schickte die Staatsanwaltschaft eine Anklage in die Zelle.

Die Männer, die wegen Diebstählen und Betrügereien einsitzen, hatten am 14. Juni in ihrer Doppelzelle vor dem Fernseher gehockt. Der 29-Jährige erklärte jetzt vor dem Amtsgericht, dass der Mithäftling plötzlich auf Fußball umgeschaltet habe, während er selbst weiterhin „Unter uns“ und „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ habe schauen wollen. „Er stand auf und schaltete einfach um.“ Der Anklage zufolge soll der 19-Jährge dem Mitgefangenen gedroht haben, ihm in der Freistunde Leute auf den Hals zu schicken, die ihn umbringen würden. Außerdem habe er den anderen mit zwei Kraftausdrücken beleidigt; der Wortlaut ist hier nicht zitierbar. Der Freund der Seifenopern soll dem Fußball-Gucker dann ins Gesicht geschlagen haben.

„Hilfe, Herr Beamter!“

„Hilfe, Herr Beamter!“ schallte es damals aus der Zelle. Die Vollzugsbeamten trennten die Häftlinge. Beide wurden JVA-intern zu vier Tagen Arrest verdonnert (eine extrem karge Einzelzelle), wenn auch nur auf Bewährung. Der 29-Jährige wurde außerdem in die JVA Münster verlegt.

Im Prozess waren die beiden noch immer völlig zerstritten. Sie beschuldigten sich gegenseitig, den Streit angefangen zu haben. Nachdem sich beide dann aber trotzdem ein Wort des Bedauerns abrangen, wollte das Gericht den Fernsehstreit nicht allzu hoch hängen - und stellte das Verfahren ein. Zumal die Wahrheit nur schwer aufzuklären war und beide ohnehin noch länger inhaftiert sind: der Jüngere bis März 2013, der Ältere bis Juni 2014.

Von Frieden konnte nach dem friedlichen Gerichtsbeschluss aber keine Rede sein. Die Richterin meinte zu den Wachtmeistern im Saal: „Und sehen Sie zu, dass Sie die beiden in getrennten Aufzügen transportieren.“