Bochum. . Viele Kraftfahrer wissen es gar nicht: Die Stadt erhebt Aufschläge für Verkehrssünder, die bereits mit Punkten in Flensburg vorbelastet sind. Pro Punkt werden bei neu verhängten Geldbußen zwischen fünf und zehn Prozent draufgesattelt.
Schon seit Jahrzehnten wird es von der Stadt praktiziert, aber viele Autofahrer wissen bis heute nichts davon: Die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung erhebt bei Wiederholungssündern im Straßenverkehr aus eigenem Ermessen Zuschläge auf die so genannte Regelbuße, die für bislang Unbescholtene gilt. Wer also vorbelastet ist, büßt für das gleiche Delikt teurer als ein Autofahrer mit bisher weißer Weste.
Wer zum Beispiel nur ein bisschen zu schnell war, dem droht kein Aufschlag. Bis 35 Euro Geldbuße spielt das Vorleben am Steuer keine Rolle. Bei Verstößen, für die der Bußgeldkatalog aber eine höhere Geldbuße als 35 Euro vorsieht, hat die Stadt weithin freie Hand. Für jeden voreingetragenen Flensburg-Punkt - so die Regel bei der Stadt Bochum - werden zwischen fünf und zehn Prozent draufgesattelt.
Ein Beispiel: Wer trotz eines ausgeschilderten Überholverbotes überholt und bereits Punkte auf seinem Konto hat, der zahlt nicht nur die Regelbuße von 70 Euro, sondern pro Punkt zwischen 3,50 und sieben Euro mehr. Die Stadt behält sich aber auch höhere Aufschläge vor: „Kriterien sind zum Beispiel die Häufigkeit und Intensität der gespeicherten Verstöße, wie lang lagen sie zeitlich auseinander etc.“, erklärte eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Anfrage der WAZ.
„Sinn ist es, die Betroffenen zu einer Änderung des Verhaltens zu führen“
Die Stadt Bochum ist mit diesen Zuschlägen bei weitem nicht allein. Auch andere große Städte in Nordrhein-Westfalen berufen sich auf auf mehrere Rechtsparagrafen in der Bußgeldkatalog-Verordnung. An einer Stelle heißt es dort: „Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt.“ Die Aufschläge schwanken je nach Stadt und Einzelfall sehr stark - zwischen wenigen Euros und 150 Prozent.
Die Absicht hinter diesen Zuschlägen liegt auf der Hand: Die betroffenen Kraftfahrer sollen verstärkt diszipliniert werden. Die Stadt erklärt: „Sinn und Zweck der Bußgeldverfahren ist es, den Betroffenen durch ein Bußgeld ihr Fehlverhalten vor Augen zu führen und sie zu einer Änderung des Verhaltens zu führen. Wir hoffen, Wiederholungstäter bei Straßenverkehrsdelikten durch entsprechend höhere Bußgelder nachhaltig zu beeindrucken und zu einer veränderten Verhaltensweise anzustoßen.“
Tödliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
Allein in diesem Jahr haben bereits mehrere Menschen in Bochum im Straßenverkehr ihr Leben verloren. „Geschwindigkeitsüberschreitung ist regelmäßig die Hauptursache für Unfälle und sich daraus ergebender Personenschäden.“
Die Zuschläge auf die Regelgeldbußen sind auch keineswegs die große Ausnahme. Zwar führt die städtische Bußgeldstelle keine Statistik. Aber: „Entsprechende Fälle sind in der täglichen Praxis nicht selten.“