Bochum. . „Das nächste Schreiben werden wir in den Abfalleimer befördern“, schimpfen Iris und Dirk Peter Schnitzler auf die Arbeitsagentur Bochum.
Für ihren 18-jährigen Sohn hatten sich die Eheleute um ein Gespräch bei der Berufsberatung bemüht. In einem Formular trugen sie drei Wunschtermine bis Ende Oktober ein. „Wenig später wurde uns mitgeteilt, dass sämtliche Wünsche nicht möglich seien. Uns wurde ein Termin aufdiktiert, der uns überhaupt nicht genehm war“, berichtet Dirk Peter Schnitzler. Der Versuch, einen Ausweichtermin zu vereinbaren, scheiterte. „Eine Mitarbeiterin wollte nicht mit meiner Frau sprechen. Grund: Unser Sohn ist volljährig.“
Also griff der Filius selbst zum Hörer – und erhielt eine Einladung für den 8. November. Die Mutter (sie ist Lehrerin) möchte dabei sein und ließ sich freistellen. Um so ärgerlicher, dass vor einer Woche eine Absage der Agentur eintraf. Der November-Termin ist gestrichen. Die Berufsberaterin habe andere Verpflichtungen. „Ein Bedauern suchte man vergeblich“, ist Familie Schnitzler sauer.
"Die Mitarbeiterin hat korrekt gehandelt“
„Das ist verständlich. Aber man muss auch uns verstehen“, entgegnet Thomas Keyen, Geschäftsführer der Bochumer Arbeitsagentur, auf WAZ-Anfrage. Seine Darstellung:
Es gelte die datenschutzrechtliche Bestimmung, dass Volljährige nur selbst Beratungstermine vereinbaren dürfen – es sei denn, die Eltern legen eine Einverständniserklärung vor. „Das war in diesem Fall nicht so. Die Mitarbeiterin hat korrekt gehandelt“, so Keyen.
Eine Panne gesteht er bei dem November-Termin zu. „Es gab eine Überschneidung. Die Berufsberaterin hatte zur gleichen Zeit eine Berufsorientierung in einer Schule. Bei einer Absage hätte eine ganze Klasse umplanen müssen.“ Mehrfach habe man versucht, sich mit den Schnitzlers auf einen neuen Termin zu verständigen. Bisher habe es keine Reaktion gegeben.
Warum? Siehe oben.