Bochum. . In Kürze werden die Bochumer Jugendrichter höchstwahrscheinlich auch den Warnschussarrest für junge Straftäter verhängen können. Der Bochumer Jugendrichter Johannes Kirfel begrüßt das neue Gesetz. Die WAZ sprach mit ihm.

In Kürze soll ein verschärftes Jugendstrafrecht gelten. Ein neues Gesetz hat den Bundestag- und Bundesrat passiert, jetzt muss es nur noch der Bundespräsident unterschreiben. Das Gesetz sieht vor, die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre Jugendhaft aufzustocken. Außerdem ist dann der „Warnschussarrest“ möglich: Richter können einen Täter auch dann bis zu vier Wochen einsperren, wenn sie im Urteil eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt haben. Die WAZ sprach mit Johannes Kirfel, Vorsitzender Richter der 3. Jugendstrafkammer am Bochumer Landgericht.

Was verspricht sich der Gesetzgeber von dem Warnschussarrest?

Johannes Kirfel: Die bisherige gesetzliche Lage sieht so aus, dass man entweder einen Arrest oder alternativ eine Bewährungsstrafe verhängen kann. Die Erfahrung in Jugendstrafprozessen zeigt, dass bestimmte Jugendliche oder Heranwachsende die bloße Verhängung einer Bewährungsstrafe mit Auflagen - zum Beispiel Sozialstunden oder die Bestellung eines Betreuungshelfers - nicht als spürbare Sanktion empfinden, sie vielmehr auf die leichte Schulter nehmen. Durch die Kombination von Bewährungsstrafe und Arrest erfährt der Angeklagte nun auch die Wirkungen eines Freiheitsentzuges unter geschlossenen Bedingungen. Der Gesetzgeber verspricht sich eine Senkung der Rückfallgeschwindigkeit gefährdeter jugendlicher Straftäter.

Glauben Sie, dass das ein pädagogisch wirklich nützliches Mittel ist?

Kirfel: Ich glaube ja - auch wenn die pädagogische Nützlichkeit nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Vollzuges des Arrests in der Anstalt abhängen wird. Grundsätzlich dürfte der Warnschussarrest aber bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die in der Vergangenheit massiv straffällig geworden sind, pädagogisch sinnvoll sein. Er kann für solche jungen Straftäter praktisch die letzte Chance sein, dem ansonsten drohenden Vollzug einer Jugendstrafe zu entgehen.

Wird der Warnschussarrest auch oft angewandt werden?

Kirfel: Nach meiner Einschätzung wird er nicht unbedingt sehr häufig angewandt werden. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn als Jugendrichter gab es nur einige Fälle, in denen ich mir bereits damals die Möglichkeit eines Warnschussarrestes gewünscht hätte. Er wird im Wesentlichen nur bei den Jugendlichen oder Heranwachsenden in Betracht kommen, die sich auf Grund früherer Straftaten und der jetzt vorliegenden neuen Straftat bereits auf einer Ebene befinden, auf der man ernsthaft an die Verhängung einer Jugendstrafe ohne Bewährung denkt. Bei den Angeklagten, die trotz dieser negativen Faktoren noch in gewissem Maße positive Signale aussenden, wird man es mit dem Warnschussarrest noch einmal versuchen.