Essen. . Ab 2013 soll das ein neues Gesetz Polizei und Justiz helfen, Jugendliche von einer kriminellen Karriere abzuhalten. Erstmals können dann Straftäter unter 21 Jahren auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen hinter Gittern landen – in Essen in der Jugendarrestanstalt Werden.
"Hammerwerfer" nennen sie bei der Ermittlungsgruppe Jugend der Essener Polizei die jungen Intensivtäter. Mit hohem Einsatz schaffen es die Beamten immer wieder, einige von der kriminellen Schiene zu holen. Der rechtliche Spielraum dazu wird nun erheblich erweitert – mit dem "Warnschussarrest".
Ab Anfang 2013 soll das neue Gesetz helfen, angehende junge Straftäter zur Vernunft zu bringen. Erstmals können dann Straftäter unter 21 Jahren auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen hinter Gittern landen – in Essen in der Jugendarrestanstalt Werden.
Eine, die den Vorstoß auf ganzer Linie begrüßt, ist die Essener Jugendrichterin Sandra Sanders: „Das war längst überfällig. Es gibt einfach gewisse Kandidaten, die man mit Ermahnungen und guten Worten nicht mehr erreicht“, sagt die 39-Jährige. „Um so wichtiger ist es, diesen Jugendlichen zu vermitteln, wie sich ein Freiheitsentzug anfühlt.“
Nicht mit einer gewöhnlichen Haftanstalt zu vergleichen
Dabei sei ein Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt nicht mit einer gewöhnlichen Haftstrafe zu vergleichen. „In der Jugendhaft geht es deutlich strenger zu, es ist auch ein anderes Klientel.“
Der Warnschuss-Arrest sei auch kein Ersatz für ein „stimmiges Bewährungskonzept“, betont die Jugendrichterin. „Das kann bestenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, über die im Einzelfall entschieden werden muss.“
Die Bereitstellung eines Bewährungshelfers, die im Jugendstrafrecht ohnehin verpflichtend ist, hält Sanders für unverzichtbar. „In diesem Alter muss jemand kontrollieren, ob der Jugendliche eine gewisse Struktur in seinem Leben hat, etwa regelmäßig die Schule besucht oder einer Arbeit nachgeht. Bei erwachsenen Straftätern ist das nur eine optionale Auflage.“
"Nur für einen bestimmten Täterkreis"
Auch die Polizeigewerkschaft befürwortet den Warnschussarrest, allerdings unter einer Prämisse: „Das ist der richtige Weg, so lange man ihn nur für einen bestimmten Täterkreis anwendet, nämlich für Ersttäter“, meint der NRW-Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Frank Richter.
Ähnlich argumentiert Heiko Müller, Vorsitzender der GDP-Kreisgruppe Essen-Mülheim: „Beim Warnschussarrest folgt die Strafe auf dem Fuße. Wir sind oft mit dem Problem konfrontiert, dass jugendliche Straftäter ihre Strafe nicht mehr unmittelbar mit ihrer Tat verknüpfen.“ Eine Bewährungsstrafe werde somit von den Betroffenen häufig als ein „Quasi-Freispruch“ empfunden. Eines dürfe man aber nicht vergessen: „Letzten Endes wollen wir den Jugendlichen helfen, es geht nicht um eine Machtdemonstration.“
Gute Präventionsarbeit der Stadt
Hanns-Christoph Kullmann, Sozialarbeiter bei der Jugendgerichtshilfe, hat regelmäßig mit straffälligen Jugendlichen zu tun. Der Einführung des Warnschuss-Arrestes begegnet er mit verhaltener Skepsis: „Die Zeit muss zeigen, ob man die Zahlen in der Jugendkriminalität damit wirklich senken kann.“ Dass die Zahlen in der Jugendkriminalität in Essen leicht rückläufig sind, führt er auch auf die gute Präventionsarbeit in der Stadt zurück: „Da sind wir gut aufgestellt.“
- Bei den Straftätern ist der Anteil von Kindern und Jugendlichen 2011 etwas zurückgegangen: Nach 26,2 Prozent in 2010 waren es 2011 nur 25 Prozent. Davon waren 13, 3 Prozent Kinder bis 14 Jahre, 42 Prozent Jugendliche von 14 bis 18 Jahre und 44,7 Prozent junge Erwachsene zwischen 18 und 21.