Bochum. Am Montag hat der Aufsichtsrat der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR) in Bochum den Vertrag des EGR-Geschäftsführers Michael Müller zum 31. August aufgehoben und zahlt ihm über 100 000 Euro Abfindung. Müller war von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Untreue im früheren Job in Düren angeklagt worden.
Über 100.000 Euro Abfindung erhält Michael Müller, Geschäftsführer der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR). Im Gegenzug löste der EGR-Aufsichtsrat seinen Dienstvertrag, der noch bis 2014 reichte, zum 31. August 2012 auf und berief ihn mit sofortiger Wirkung ab.
Dieser einvernehmlichen Lösung mit Müller habe am Montag der EGR-Aufsichtsrat in einer Sondersitzung zugestimmt, teilte Aufsichtsratsvorsitzender Dieter Fleskes (SPD) auf Anfrage der WAZ mit. Gegen Müller hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue erhoben, wegen Vorgänge in seinem früheren Job im Kreis Düren. Der neue Geschäftsführer soll aus dem Personalbestand der EGR kommen, sagte Fleskes.