Bochum. . Am Freitag entscheidet das Aufsichtsratspräsidium der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR), wie sie mit dem in Düren wegen Untreue angeklagten EGR-Geschäftsführer Michael Müller umgehen soll. Es droht Beurlaubung.
In die Affäre um den wegen Untreue im früheren Job angeklagten EGR-Geschäftsführer Michael Müller (52) sorgte der frühere EGR-Aufsichtsratsvorsitzende und SPD-Fraktionschef Heinz Hossiep für eine Überraschung: „Müller spielte von Anfang an mit offenen Karten“, erklärte Hossiep ohne Zögern im Gespräch mit der WAZ. Schon vor seiner Einstellung im Jahr 2009 habe Müller ihm anvertraut, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren laufe.
Er habe, so Hossiep weiter, daraufhin das EGR-Präsidium informiert, in dem außer ihm jeweils ein Ratsmitglied der CDU und der Grünen vertreten waren. Außerdem habe er Erkundigungen im Kreis Düren über Müller eingezogen. Müller war dort Geschäftsführer der kommunalen Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung und soll - so jetzt die Anklage - dabei unrechtmäßig Tantiemen kassiert haben.
Vor drei Jahren, anlässlich seiner Einstellung als Geschäftsführer der Bochumer Entwicklungsgesellschaft Ruhr, hätten sich die Vorwürfen eher nach Lappalien angehört. „Müller hat das als eine Reihe von Missverständnissen dargestellt“, sagte Hossiep. Er hätte nicht den Eindruck gehabt, dass daraus ein Strafverfahren mit Anklageerhebung erwachsen würde. Diese Einschätzung sei von den anderen im EGR-Präsidium geteilt worden. Daraufhin habe man den Mann eingestellt.
Lukrativer Spitzenjob
Dass der parteilose Müller auf der Grünen-Karte den lukrativen Spitzenjob bei der EGR bekam (rund 120.000 Euro Grundgehalt jährlich + Dienstwagen), könne man so nicht sagen, erklärte Grünen-Fraktionschef Wolfgang Cordes: „Wir haben ihn nicht vorgeschlagen. Es wurde ein Headhunter eingesetzt. Als Müller und ein anderer noch übrig waren, habe ich mich für Müller eingesetzt, weil ich ihn für kompetenter hielt als den Mitbewerber.“
Inzwischen erläuterte Oberstaatsanwalt Robert Deller aus Aachen, was Müller damals bei der GWS im einzelnen verbrochen haben soll. Zweimal soll er Vorauszahlungen auf Tantiemen vom Dürener Landrat und GWS-Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang Spelthahn angeboten und ausgezahlt bekommen haben. Der Landrat ist deshalb mitangeklagt worden. In einem dritten Fall habe Müller erst gar nicht nachgefragt, sondern sich 25.000 Euro selbst bewilligt und ausgezahlt.
Negative Ergebnisse
An sich konnte Müller neben seinem Grundgehalt von 96.000 Euro auf eine Erfolgsprämie zählen. Oberstaatsanwalt Deller zur WAZ: „Das Ergebnis der Geschäftstätigkeit war der Schlüssel für das Auszahlen.“ Im Jahr 2004 wäre eine Tantieme gerechtfertigt gewesen, „aber nicht in dieser Höhe“. Und in den Jahren 2005 bis 2007 habe die GWS negative Ergebnisse verzeichnet, „die keine Bonuszahlung rechtfertigten“.
Müller habe sich, so Deller weiter, mit keinem einzigen Wort zu den Vorwürfen geäußert. Dass er 25.000 Euro zurück gezahlt hatte, sehe allerdings aus „wie ein Schuldanerkenntnis“, sagte CDU-Fraktionsvize Roland Mitschke. Am Freitag entscheidet das EGR-Präsidium über Konsequenzen gegen Müller.