Bochum. . Mit einer Überraschung begann am Montag der Strafprozess gegen sieben Männer, die beschuldigt werden, quasi wie ein Händlerring mit PC-Bedarf 46 Millionen Euro Umsatzsteuern hinterzogen zu haben: Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum gegen zwei der Angeklagten vollstreckt.

Der Prozessauftakt am Bochumer Landgericht gegen sieben Händler wegen angeblich hinterzogener Steuern („Umsatzsteuerkarussell“) in Höhe von 46 Millionen Euro war schon zu Ende, bevor er richtig begonnen hatte: Auf dem Weg zum Sitzungssaal wurden zwei der sieben angeklagten Männer auf Betreiben der Staatsanwaltschaft überraschend verhaftet - wegen eines anderen neuen Betrugsverdachts.

Dass damit ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum vollstreckt wurde, überraschte offenbar auch die Richter der 12. Strafkammer. Die hatten sich den Eröffnungstag des umfangreichen Wirtschaftsstrafprozesses sicher anders vorgestellt. Nach knapp einer halben Stunde war die Gerichtssitzung vorbei, noch nicht einmal die Anklageschrift war verlesen worden.

Anklage soll am Donnerstag vorgetragen werden

Möglichst bis Mittwoch, das gaben die Richter der Staatsanwaltschaft mit auf den Weg, sollen die Ermittler Signale geben, ob das Verfahren gegen die beiden inhaftierten Männer abgetrennt und gesondert verhandelt werden soll. Am Donnerstag dieser Woche , so Richter van den Hövel als Pressesprecher des Landgerichts, sei damit zu rechnen, dass die Anklage dann im Rahmen des zweiten Prozesstages vorgetragen werde.

Auf über 800 Seiten haben die Ankläger dargelegt, wie die sieben Händler in rund 250 Fällen Umsatzsteuer hinterzogen haben sollen. In den Jahren 2006 bis 2011 soll das „Umsatzsteuer-Karussell“ praktiziert worden sein: Die Händler, darunter ein seit einem Jahr inhaftierter Bochumer, hätten vorgespiegelt, PC-Bedarf wie Druckerpatronen ins EU-Ausland verkauft zu haben, was die Artikel an sich von Umsatzsteuer befreit. Doch in Wahrheit, davon sind die Ankläger überzeugt, landeten die PC-Waren bei Käufern in Deutschland. Richter van den Hövel: „Einer der größten Abnehmer soll die Öffentliche Hand gewesen sein.“