Bochum/Dorsten. .

Ein Hartz-Empfänger (53) hatte 1,1 Millionen Euro vom Vater geerbt. Das ist nicht strafbar, es sei denn, man versteuert diesen plötzlichen Reichtum nicht.

Genau das war der Fall bei dem 53-jährigen Mann, der am Donnerstag vor das Bochumer Schöffengericht zitiert wurde. Dort wurde er zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Der Fall ist sehr seltsam. Im August 2008 hatte der Angeklagte von seinem Vater aus Dorsten, einem Witwer, Geld und Grund im Wert von 1,1 Mio Euro geerbt. Es gibt kein Testament, der Sohn ist aber der gesetzliche Erbe. Über die Banken des Vaters erfuhr auch die Finanzbehörde von dem üppigen Vermächtnis. Das war das Finanzamt Bochum-Süd; in Erbschaftsdingen ist es auch zuständig für Dorsten. Es forderte den arbeitslosen Erben auf, die Erbschaftssteuer zu zahlen - geschätzt rund 167 000 Euro. Doch der Erbe steckte den Kopf in den Sand. Die Folge: Auch der Staatsanwalt interessierte sich für den Fall. Er erhob Anklage gegen den Erben.

Angeklagter könnte möglicherweise psychische Probleme haben

Zum Prozess erschien am Donnerstag aber nur der Pflichtverteidiger, nicht sein Mandant. Ohne Entschuldigung blieb der Mann, der heute in Düsseldorf lebt, fern. Auch sein Anwalt wusste nicht, warum er nicht kam.

Im Prozess wurde bekannt, dass der Angeklagte nicht einmal einen Erbschein beantragt hatte, um an das Vermögen zu kommen. Das Gericht weiß auch nicht, ob der 53-Jährige das Erbe überhaupt in Empfang genommen hat. Ausgeschlagen hat er es aber auch nicht. Im Prozess hieß es, dass der Angeklagte möglicherweise psychische Probleme haben könnte.

Das Urteil erging per Strafbefehl - ohne Verhandlung. Dagegen kann der Angeklagte aber noch Einspruch erheben.

Ungemach droht auch dem Jobcenter. Sollte der 53-Jährige bis heute Sozialgelder beziehen, könnte es auch auf diesem Feld Ärger mit der Strafjustiz geben. „Das mit Hartz IV ist ein Problem, da wird noch was kommen“, sagte Richter Dr. Karl-Heinz Bösken.