Bochum. . Eine Architektin ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Schaden für den Fiskus ist sechsstellig.

Jahrelang hatte eine Architektin (51) aus Bochum einen Teil ihrer Einnahmen nach der Gleichung „brutto = netto“ verbucht. Nach vier Jahren belief sich der Steuerschaden laut Anklage auf 127 129 Euro. Am Donnerstag wurde sie dafür verurteilt: Das Schöffengericht verhängte acht Monate Haft auf Bewährung.

Die selbstständige Architektin hatte unter anderem Grundstücke gekauft, sie parzelliert und weiterverkauft. Die Erträge verheimlichte sie dem Fiskus teilweise. Außerdem kassierte sie von Bauträgergesellschaften diverse Provisionen - ebenfalls „schwarz“. Eines Tages gab es in ihrem Büro eine Betriebsprüfung. Ein Anonymus hatte den Tipp gegeben.

Unklare Schadenshöhe

Die Frau hat den Finanzbehörden nach einem finanzgerichtlichen Verfahren bereits weit über 100 000 Euro erstattet, in Raten. Rund 10 000 Euro sind zurzeit noch offen.

Weil die in die Anklage genannte Schadenshöhe für das Gericht schlecht oder gar nicht nachvollziehbar war, stand zeitweise eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Zahlung von 20 000 Euro im Raum. Nach einer Beratungspause mit ihrem Verteidiger entschied die Architektin aber, sich lieber verurteilen zu lassen - dann braucht sie die 20 000 Euro nicht zu zahlen, denn eine Bewährungsauflage gab es nicht. Und die Haftstrafe auf Bewährung steht erstmal nur auf dem Papier.