Bochum. . Seine Ehefrau (49) wollte sich von ihm trennen. Das akzeptierte der 51-jährige Bochumer nicht. Mit neun Stichen brachte er sie zu Hause um. Wegen heimtückischen Mordes hat ihn das Bochumer Schwurgericht am Freitag zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zur Tatzeit war er betrunken.
Der Mord, sagte Richter Hans-Joachim Mankel, habe „den Charakter einer Hinrichtung“ gehabt. Trotzdem verurteilte das Schwurgericht den Mörder, einen 51-jährigen Elektriker aus Bochum-Eppendorf, nicht zu „lebenslänglich“, wie es Staatsanwalt Dieter Justinsky gefordert hatte, sondern zu zwölf Jahren Haft. Die Richter erkannten ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zu, weil er zur Tatzeit betrunken und in einem psychischen Affektzustand gewesen sei.
Das heimtückische Verbrechen am späten Abend des 12. Oktober 2011 war unsagbar brutal. Neunmal stach der Mann auf seine Ehefrau (49) ein, weil er es nicht akzeptierte, dass sie sich von ihm trennen wollte. Die Schneiderin war bereits einige Tage zuvor aus dem ehelichen Schlafzimmer ausgezogen und hatte auf einer losen Matratze im Nähzimmer genächtigt. Auch am Tatabend lag sie dort und hörte mit einem Kopfhörer Musik. Plötzlich kam ihr Mann ins Zimmer.
In seinen Adern pulsierten drei Promille Alkohol, die er sich mit Rotwein und Anisschnaps angetrunken hatte. Seine Hand umklammerte ein langes Küchenmesser. Die Frau war völlig arg- und wehrlos. Als sie ihren Mann sah, zog sie sich in einem letzten Reflex die Decke zum Kinn und schrie. Doch der 51-Jährige kannte kein Erbarmen. Breitbeinig über ihr kniend, rammte er mit absolutem Vernichtungswillen und in schneller Folge die Klinge neunmal in ihre Brust und ihren Bauch - durch die Decke hindurch. Die Klinge war 21 Zentimeter lang, doch einmal war der Stichkanal sogar 23 Zentimeter tief. Nach wenigen Sekunden war sie bewusstlos und nach 30 Sekunden tot.
„Ich habe gerade meine Frau umgebracht“
Nach dem letzten Hieb ließ der Mann das Messer stecken - bis zum Heft. Dann rief er die Polizei an: „Ich habe gerade meine Frau umgebracht.“ Als die Beamten eintrafen, saß der Täter am Wohnzimmertisch und wartete auf seine Festnahme. Verrückterweise wirkte er fröhlich und grinste. Aber dies, sagte ein Psychologe, müsse nicht unbedingt ein Triumphgefühl ausdrücken. Es könne auch das bizarre Produkt seines Alkoholrausches und der Aufregung gewesen sein.
Nach über viermonatigem Prozess waren die Richter überzeugt, dass der Mörder aus „Verzweiflung“ und „starker Wut“ gehandelt hatte. Bereits seine erste Ehefrau hatte ihn verlassen. Mankel: „Der Gedanke, eine Scheidung ein zweites Mal durchmachen zu müssen, war ihm unerträglich.“ Seine Situation habe er als „ausweg- und sinnlos“ empfunden. Gleichzeitig schob er die Schuld für das Aus der Ehe seiner Frau zu, mit der er zuletzt einen Kiosk betrieben hatte.
Zwischenmenschliche Rohheiten in der Ehe
Zeugen zufolge war aber er selbst es, der die erst 2008 geschlossene Ehe mit zwischenmenschlichen Rohheiten schwer beschädigt hatte. Vor allem unter Alkohol, den er oft über die Maßen trank, neigte er zu Demütigungen und Aggressionen. Einen wie ihn verlasse man nicht!, meinte er einmal. Wenn sich einer trenne, dann nur er selbst. Seiner ersten Frau hatte er gedroht, ihr den Schädel mit einem Beil zu spalten oder sie aus dem Fenster zu werfen, wenn sie ihn verlasse. Das tat er damals nicht. Getötet hat er später seine zweite Ehefrau.
Der Anwalt der Nebenkläger, Wolfgang Schütze, kündigte nach dem Urteil Revision an. Der WAZ sagte er auf dem Gerichtsflur: „Zwölf Jahre Haft für einen heimtückischen, brutalst durchgeführten Mord - das ist eine Strafe, die wir nicht akzeptieren.“ Nebenkläger waren die Eltern und zwei Brüder des Opfers. Einer der Brüder verließ den Saal bereits, kurz nachdem der Richter das Strafmaß verkündet hatte. Auch im Zuhörerbereich war eine Frau nicht einverstanden mit der Strafhöhe. „Waaas!?“ rief sie. Der Richter ermahnte sie mit Nachdruck, still zu sein. Nach gut sieben Jahren Haft könnte der Angeklagte vorzeitig auf freien Fuß kommen.