Bochum. .

Ein 50-jähriger Bochumer hat Mittwoch um 23.18 Uhr die Polizei angerufen und erklärt, er habe gerade seine Frau getötet. Was genau passiert ist, klärt die Polizei im Laufe des Tages.

Tötungsdelikt in Bochum! In der Nacht auf den Donnerstag hat der 50-jährige Jürgen W. bei der Leitstelle der Polizei angerufen und erklärt, dass er soeben seine Frau umgebracht habe.

Die Einsatzkräfte eilten sofort in seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bochum-Eppendorf. Dort fanden sie tatsächlich die Leiche seiner 49 Jahre alten Ehefrau.

Über die Todesursache hält sich die Mordkommission noch sehr bedeckt. Am heutigen Donnerstag um 14 Uhr soll die Leiche in der Gerichtsmedizin in Essen obduziert werden. Danach wollen die Ermittler sagen, wie die Frau ums Leben gekommen ist. Sie haben bereits deutliche Hinweise, wollen dazu aber noch nichts verraten, bis der Gerichtsmediziner Klarheit geschaffen hat.

Tatverdächtiger ist bisher nicht polizeibekannt

Der Anruf des Tatverdächtigen erfolgte um 23.18 Uhr. Danach kam der Mann ins Zentrale Polizeigewahrsam im Präsidium an der Uhlandstraße. Dort sitzt er auch jetzt noch. Wie der Leiter der eingesetzten Mordkommission, Kriminalhauptkommissar Elmar Lüssem, auf WAZ-Anfrage sagte, sei der 50-Jährige der Polizei bisher nicht bekannt. Gemeinsame Kinder hat er mit dem Opfer nicht. Wohl aber ist der Mann Vater eines erwachsenen Kindes aus einer anderen Beziehung.

Die Spurensicherung nahm noch in der Nacht die Arbeit auf. Foto: Karsten John
Die Spurensicherung nahm noch in der Nacht die Arbeit auf. Foto: Karsten John

Weitere Auskünfte machte Lüssem zunächst nicht - weder zum möglichen Tatmotiv noch zum Beruf des Mannes oder zu einer möglichen Alkoholisierung. „Er spricht nicht mit uns.“ Auch der das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwalt Dieter Justinsky will erst die Obduktion abwarten, bevor er sich äußert. Der Tatverdächtige hat sich bereits einen Rechtsanwalt genommen. Laut Polizei soll das Verbrechen in ganz normalen bürgerlichen Verhältnissen passiert sein.

Am heutigen Tage soll ein Haftrichter des Amtsgerichts Haftbefehl erlassen. Unklar ist noch, ob wegen Totschlags oder Mordes.