Bochum.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Elf Bochumer Grundschulen stuft die Stadt in die sogenannte Kategorie 3 ein: was etwas zugespitzt nichts anderes bedeutet, dass sie als künftig wegfallend betrachtet werden können.

"Übereinkuft erzielt"

Unmittelbar nach der über vierstündigen Beratung in der 20-köpfigen Arbeitsgruppe für den Schulentwicklungsplan Grundschulen erklärte Schuldezernent Michael Townsend am Donnerstag: „Wir haben nach einer sehr intensiven Diskussion in allen wesentlichen Punkten, übrigens fast immer mit überwältigender Mehrheit, eine Übereinkunft erzielt.“

Dabei machte der Dezernent deutlich, dass es sich bei dem jetzt erarbeiteten Vorschlag, der in wesentlichen Punkten dem der WAZ vorliegenden Papier der Verwaltung folgt, nicht um eine Entscheidung handele. Ihm sei wichtig, dass die angestrebten Änderungen keinerlei Auswirkung auf das Ganztagsangebot in der Stadt hätten.

Elf Schulen konkret bedroht

Aufgegliedert nach Stadtbezirken heißt das konkret: Elf Schulen (darunter auch Teilstandorte) sind konkret bedroht:
Mitte: Carl-Arnold-Kortum-Schule, Lina-Morgenstern-Schule, Graf-von-der-Recke-Schule, Grundschule Hordel = 4
Wattenscheid: Glückaufschule, Nebenstelle Roonstraße 1, Grundschule Eppendorf = 2
Nord: Rosenbergschule = 1
Ost: Kirchschule, Teilst. Somborner Str. 22 der Michael-Ende-Schule, Schule an der Bömmerdelle = 3
Süd: Borgholzschule = 1
Südwest: keine = 0

In ihrem Vorschlag für die Sitzung der Arbeitsgruppe musste die Verwaltung insbesondere die geänderte Größe bei der Klassenrichtzahl (angestrebt sind 23 Kinder pro Klasse als Grundlage) als auch die Berechnung der erfahrungsgemäß auf private oder Ersatzschulen wechselnden Kinder einrechnen.

Sie geht von jährlich etwa 4,5 Prozent der einzuschulenden Kinder aus, diese seien vor der Berechnung von der Gesamtzahl der Erstklässler abzuziehen. Dadurch reduziere sich die Zahl der Eingangsklassen ab 2013 auf 110 bis auf 104 in 2017/18.

Probleme der Richtzahlen

Die Probleme dieser „Richtzahlen“ erkennt die Verwaltung durchaus. Es handele sich um einen „maximalen Wert, der aufgrund des tatsächlichen Anmeldeverhaltens durchaus unterschritten werden kann“. Zudem drängt die Schulverwaltung zur Eile. In dem Papier heißt es wörtlich: „Diese (Beschlüsse, die Red.) müssen bis allerspätestens Ende Oktober 2012 vorliegen, da spätestens Mitte November 2012 alle Anmeldungen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 vorliegen müssen.“

Die Verwaltung deutet für einige der konkreter denn je gefährdeten Schulstandorte durchaus noch Alternativen an. Die Borgholzschule könnte demnach etwa vorerst einzügig weiterlaufen (als Teilstandort der Brenscheder Schule) und die Schule an der Bömmerdelle bliebe es Teilstandort der Grundschule Am Neggenborn erhalten. Auch die Lina-Morgenstern-Schule könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zumindest bis auf Weiteres erhalten bleiben.