Bochum. 618 Euro Hundesteuern sollte Susanne Scheepers für ihren Mischling berappen. Nachträglich, seit 2008, teilt das Amt für Finanzsteuerung mit. Die Gertherin kommt aber nicht auf den Hund. Denn: Sie hat keinen.

„Unglaublich, wie einfach es ist, Vierbeiner unter falschem Namen anzumelden“, staunt die 48-jährige Susanne Scheepers über den Hundesteuerbescheid, der ihr in diesen Tagen zugestellt wurde. Ende Dezember war „Manfred“ unter ihrem Namen angemeldet worden. Am 1. April 2008, so weist es das Formular aus, sei ihr der „ca. 4 Jahre“ alte Mischling zugelaufen. Mit ihrer Unterschrift versichert „S. Scheepers“, die Angaben „nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben“.

Mit im Umschlag: eine Hundemarke und die Steuerfestsetzung, gestaffelt für die Jahre 2008 bis 2012, insgesamt 618 Euro. Aktuell sind für den ersten Wauwau 144 Euro fällig. An der Anmeldung ist bis auf den Namen und die Adresse alles falsch. „Ich habe und hatte nie einen Hund. Jemand hat sich mit mir einen schlechten Scherz erlaubt oder wollte mir bewusst schaden“, sagt Susanne Scheepers.

Vermeintliche Halterin muss nicht zahlen

„Mannis“ Hundeleben war mit einem Anruf im Rathaus ausgelöscht. „Ich muss nichts zahlen und nichts weiter unternehmen“, berichtet die Mitarbeiterin der Ruhr-Universität. „Der Berichtigungsbescheid an Frau Scheepers ist unterwegs“, bestätigt Tanja Wißing vom Presseamt.

Name und Anschrift werden bei einer Hundeanmeldung (schriftlich im Bürgerbüro, telefonisch, per Internet) im Einwohnermeldeamt abgeglichen. Das bietet jedoch keinen Schutz gegen Falsch-Meldungen. „Die“, sagt Tanja Wißing, „kommen zwar vor, sind aber sehr selten“ – und sinnlos: Wem ein Vierbeiner angedichtet wird, muss die Steuer-Rechnung selbstverständlich nicht begleichen.

Susanne Scheepers rätselt noch, wer ihr den „Manni“ eingebrockt hat. Sicher ist: Einen Vierbeiner will sie sich auch künftig nicht anschaffen.