Bochum. .

Grundsätzlich darf in Bochums Grünanlagen gegrillt werden; die Überarbeitung der Bochumer Sicherheitsverordnung schließt lediglich drei Parks aus, nämlich den Stadtpark, den Wattenscheider Stadtgarten und neu auch den Westpark – dort soll indes ein separater Grillbereich ausgewiesen werden. In der ersten Fassung der Verordnung war der Westpark noch nicht in der Verbotsliste.

Der Grillbereich im Westpark soll platziert werden auf der erhöhten Wiese, dort, wo früher die Krupp-Hochöfen standen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Belästigungen wie Gestank und Qualm Veranstaltungen an der Jahrhunderthalle beeinträchtigen.

Der Hauptausschuss hat die Debatte über die Anpassung der Sicherheitsverordnung – wie berichtet - zurück in die Fachgremien geschickt. Zu groß ist noch die Unsicherheit der Fraktionen, verbunden mit zu vielen Fragen, als dass eine Meinungsbildung abgeschlossen wäre.

„Grillerlaubnis ja, mit zwei bis drei Einschränkungen“

Die Linksfraktion bemängelt die geforderten Mindestabstände zur Wohnbebauung (60 Meter) und zu Bäumen und Sträuchern (40 Meter). Ralf Feldmann: „Man findet doch auf jeder Wiese binnen 40 Metern einen Strauch. In einigen Anlagen könnte dadurch das Grillen verhindert werden.“

Auch die CDU schlug sich auf die Seite der Fleischfreunde: „Grillerlaubnis ja, mit zwei bis drei Einschränkungen“, so Lothar Gräfingholt. Es sollten aber größere Müllbehälter aufgestellt werden. In der Vergangenheit gab’s nicht selten Ärger, weil Griller ihren Unrat an Ort und Stelle einfach liegenließen, zum Beispiel am Wiesental.

Die Mindestabstände hält auch Wolfgang Cordes von den Grünen für „Willkür“: „Das wäre doch ein faktisches Grillverbot.“ So viel Freiheit wie möglich, so viel Regelungen wie nötig, befand Günter Gleising (Soziale Liste).

Anlagen frei halten

„Es muss Anlagen geben, die frei bleiben“, erklärte dazu Martina Schmück-Glock (SPD). Auch sie will Menschen, die keinen eigenen Garten oder Schrebergarten haben, das Recht auf Grillen im Grünen einräumen. Aber im Stadtpark müsse das nicht sein, ebenso wenig sei der Westpark im Ganzen dafür geeignet, etwa rund um die Jahrhunderthalle. „Außerdem soll doch nur verhindert werden, dass Leute direkt unter einem Baum ihren Grill anzünden, wie 2011 am Ümminger See geschehen.“

Die Flächen der Freizeitzentrum Kemnade GmbH sollen als Grünflächen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, aus der Verordnung herausgenommen werden. Populär bei Grillfans ist auch die Schmechtingwiese, wo sommers die Schwaden durch die Wohngebiete ziehen.