Bochum. Erst war von drei Minuten Parken ohne Parkschein die Rede, dann verdoppelte die Bußgeldstelle der Bochumer Stadtverwaltung den Zeitraum und verlangt ein Verwarnungsgeld von 5 Euro.
Sauer auf die Stadtverwaltung ist ein Bochumer Vater: Als seine Tochter mit seinem Wagen ihre Schwester und deren zwei Kinder (3 und 1 Jahr alt) zum Friseur fuhr und am Südring für drei Minuten parkte, bis die Kinder ausgestiegen waren, fing sie sich prompt ein Knöllchen ein. Die „Mitteilung über einen Verkehrsverstoß“ besagte, sie habe am 12. Dezember von 15.01 Uhr bis 15.04 Uhr ohne gültigen Parkschein geparkt, also drei Minuten lang.
Als der Vater als Fahrzeughalter deshalb eine „Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld“ erhielt, hatte sich die Minutenzahl bereits verdoppelt.
Da hieß es nämlich im Schreiben der Bußgeldstelle (Rechtsamt): „Ihnen wird vorgeworfen, am 12.12.2011 von 15.01 Uhr bis 15.07 Uhr . . . folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“ Ein Verwarnungsgeld von fünf Euro werde deshalb erhoben.
„Abzocker“, bemerkt der erzürnte Vater dazu. Wohl nicht nur er.