Wattenscheid. .

Ob es Bequemlichkeit ist oder Unwissen – die Zahl der Autofahrer, die verbotswidrig durch die Wattenscheider Fußgängerzone fahren oder dort parken, ist immer noch hoch. Die Beschwerden darüber reißen nicht ab.

Auch der Polizei und dem Ordnungsamt ist dieser Zustand schon seit Monaten ein Dorn im Auge. „Wir führen verstärkt Kontrollen durch“, betont Udo Lotte, Leiter der Polizeiwache Wattenscheid. Dabei gehe es den Ordnungskräften nicht ums Abkassieren, sondern darum, die Einhaltung der für diesen Citybereich geltenden Verkehrsregeln sicherzustellen.

In der Fußgängerzone gilt grundsätzlich ein Fahrverbot, Ausnahmen gelten hier lediglich in der Zeit von 21 bis 11 Uhr für das Be- und Entladen. Das bezieht sich auf die Oststraße sowie die angrenzenden Bereiche der Hoch- und Westenfelder Straße, außerdem auf die Zuwegungen wie Papenburg oder am Saarlandbrunnen. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, erhält ein Knöllchen über 15 Euro; Parkverstöße werden mit 30 Euro geahndet. Auch das Argument, es handele sich um Anlieferverkehr, nimmt die Polizei kritisch unter die Lupe: „Hier muss schon ein deutlicher Be- und Entladevorgang erkennbar sein“, so Udo Lotte.

Die Ordnungskräfte kennen die speziellen Ecken im verkehrsgünstig gelegenen Zentrum: Die Westenfelder Straße werde oftmals nicht als Fußgängerzone wahrgenommen. Im Rosenviertel stehen häufig Autos von auswärtigen Angestellten aus den Geschäften. Ein Knackpunkt ist auch die Gertrudisstraße, die gerne immer wieder bis in den Wendehammer befahren wird, um schnell in das Center zu gelangen.

Es gibt aber auch Situationen, die kniffelig zu beurteilen sind. Wenn es zum Beispiel um Arztbesuche mit Menschen geht, die schlecht zu Fuß sind; über die Papenburg beispielsweise fahren Autofahrer zum Ärztehaus an der Ecke Oststraße/Alter Markt und halten dort. „Wir suchen dann das Gespräch mit dem Autofahrer; zum Ein- und Aussteigen für gehbehinderte Menschen ist das ja in Ordnung, aber man sollte dort nicht länger stehen“, sagt Lotte. An der Propsteikirche herrscht ein Parkverbot – was besonders an Sonntagen Kirchgänger ignorieren. Sonntags hat das dort gelegene Parkhaus geschlossen. Zu den Schwerpunkttagen mit Verstößen gegen das Park- und Fahrverbot gelten vor allem die Wochenmarktzeiten, also dienstags und freitags.

Was die Polizei auch moniert: In den verkehrsberuhigten Bereichen wie Hagen- und Gertrudisstraße gilt Schrittgeschwindigkeit, „leider sind dort sind viele Autos zu schnell unterwegs“, so Hauptkommissar Udo Lotte.