Bochum. . Ein Bochumer Polizeioberkommissar (61) hat vor dem Landgericht Bochum 3000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Er hatte gegen seine Polizeibehörde Mobbingvorwürfe erhoben.
Nach einem jahrelangen Prozess am Landgericht hat am Mittwoch ein 61-jähriger Polizeioberkommissar 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land NRW als seinem Dienstherrn erstritten. Er hatte Vorgesetzen in seiner Bochumer Polizeibehörde, darunter der damalige Präsident Thomas Wenner, Mobbing vorgeworfen und listete über 50 Fälle aus mehreren Jahren auf. Der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär fühlte sich bespitzelt, ausgegrenzt, schikaniert, ungerecht beurteilt, bloßgestellt und verunglimpft. Er wollte 30 000 Euro und Schadenersatz einklagen. Jetzt sprachen ihm die Richter aber nur einen Bruchteil zu. Im Übrigen wiesen sie die Klage ab.
Begründet hielten die Richter das Schmerzensgeld wegen einer Art Bespitzelung vor vielen Jahren. Der Oberkommissar sei heimlich von einem Vorgesetzten über ein Jahr lang auf mögliches Fehlverhalten hin überwacht worden. Als er davon später erfahren habe, habe er gesundheitliche Probleme erlitten.
Vorwürfe richteten sich auch gegen Wenner selbst. So soll er den Kläger zum Beispiel bei einer Personalversammlung vor 200 Leuten als „faulsten Beamten“ der Behörde bezeichnet haben, wenn auch ohne Namensnennung und direkte Anrede. Das Gericht konnte aber nicht klären, ob Wenner tatsächlich gemobbt hatte oder nicht.
Das Land NRW hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.