Ein Polizeibeamter (60) aus Witten ist am Freitag mit einer Klage am Bochumer Landgericht wegen angeblichen Mobbings gescheitert.
Er wollte vom Land NRW 6000 € Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Aber nachdem ihm die 5. Zivilkammer klar gemacht hatte, dass seine Vorwürfe zumindest überwiegend haltlos seien, nahm er die Klage zurück.
"Kritik muss man sich gefallen lassen"
Der jahrelang in Witten eingesetzte Polizist warf damaligen Vorgesetzten vor, ihn zu Unrecht zurückgestuft, von Aufgabengebieten abgezogen und seine Kompetenz beschnitten zu haben. Die Richter gingen 20 Fälle durch - und konnten fast alle Vorwürfe nicht nachvollziehen; höchstens in drei Fällen könne man diskutieren. Richter Wolfgang Hoch sagte einmal zum Kläger: „Kritik muss man sich gefallen lassen, ob berechtigt oder unberechtigt. Da darf man nicht so empfindlich sein.” Er habe meist nur Bewertungen vorgetragen, nicht Tatsachen, aus denen man ein Mobbing hätte ableiten lassen.
Er meinte, dass man ihn "auf dem Kieker" gehabt habe
Die Anwältin des Klägers sagte, ihr Mandant habe das Gefühl gehabt, dass man ihn „auf dem Kieker” gehabt habe. Der Richter dazu: „Vielleicht hat er nicht gut gearbeitet.” Das passiere dann ja häufig, dass man jemanden auf dem Kieker habe. Seit August 2007 ist der Polizist krank geschrieben.