Biochum. .
Eine 46-jährige Vollruristin, die als Rechtsanwältin jahrelang eine eigene Kanzlei in Bochum betrieben hatte, muss eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßen.
Sie hatte sich umfassende Betrügereien geleistet. Richter Wolfgang Mittrup attestierte ihr gestern ein „unverschämtes Verhalten“, „perfides Handeln“ und in einigen Dingen „reine Boshaftigkeit“. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Bochumerin war in finanzielle Not geraten. Um ihre Kanzlei zu retten, veruntreute sie Mandantengelder, prellte Mieten und hinterging eigene Mitarbeiter. Der krasseste Fall: Sie hatte 400 Euro, die ihr zur Bezahlung einer Geldstrafe eines Mandanten anvertraut waren, selbst ausgegeben. Gegen den Mann ergingen deshalb zwei Haftbefehle. Ins Gefängnis musste er am Ende dann aber doch nicht.
Schon das zweite Mal vor Gericht
Die Frau war bereits 2009 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen ging sie in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf, wegen formaler Probleme. Jetzt fand die neue Verhandlung statt. Dort klagte der Oberstaatsanwalt dann aber zusätzlich noch einen Kreditbetrug zu Lasten einer Bank an (40 000 Euro). Die 12. Strafkammer bereinigte die alten Rechtsprobleme und erhöhte die Gesamtstrafe.
Ihr damaliger Kanzleipartner (44), ebenfalls gelernter Rechtsanwalt bekam wegen Mittäterschaft 20 Monate Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden. Beide haben die Anwaltszulassung verloren.