Lünen. .

Der Gebrauchtwagen handel wird gern mit dem Pferdehandel in alten Zeiten verglichen, wo schon mal jemand, trotz der Gebisskontrolle des Gauls, über den Tisch gezogen wurde. Mehr Kontrolle seines Verkäufers hätte ein großes Lüner Autohaus vor dem Abzweigen von immerhin 6600 Euro bewahrt.

Mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten Haft wegen zehnfacher Urkundenfälschung und Untreue und 1800 Euro Bußgeld kam der nicht vorbestrafte 42-Jährige davon. Der Verkauf der Gebrauchtwagen und die Inzahlungnahme von Altautos wurde mehrere hundert Meter vom Haupthaus in einem Container abgewickelt und es floss oft Bargeld, viel Bargeld.

Es fing mit 100 Euro an, die der Mann nach Fälschung des Vertrages mit Tipp-Ex abzweigte, dann waren es irgendwann 200, 300, 800 oder 1000 Euro, die in die eigene Kasse flossen. Doch beim zehnten Mal war er zu dreist, rechnete für einen Audi A3 16 500 Euro an, der höchstens 13 000 Euro wert war. Das fiel denn doch auf und die fristlose Kündigung folgte prompt.

Die Räubergeschichte, die der Angeklagte dem Gericht auftischte, er sei dort dreimal überfallen, mit Waffen bedroht worden und habe zusammen rund 20 000 Euro an die Maskierten gezahlt, nahm ihm das Gericht nicht ab. Denn er hat die Überfälle nie angezeigt und angeblich versucht, das fehlende durch das veruntreute Geld zu ersetzen. Tatsächlich hat er damit aber Schulden beglichen.

Richter Jan Knappmann machte deutlich, dass dies vom Angeklagten behauptete Motiv völlig lebensfremd sei, aber keinen Einfluss auf die Strafe habe, sie aber auch nicht mildern würde.

Weil der Autoverkäufer nach fristloser Kündigung im Autohaus mit der Strafverfolgung rechnen musste, zeigte er sich selbst an. Die Kündigung und die Belastung seiner Ehe haben ihn psychisch krank gemacht. Seine Depressionen und posttraumatischen Symptome haben den Mann, der immer noch behandelt wird, bis zu einem Selbstmordversuch getrieben. Er ist heute wieder als Autoverkäufer tätig, wo jedoch kein Bargeld fließt.