Lüdenscheid. .

Mit Ladendiebstählen und dem Versuch, das Sozialamt zu betrügen, hatte ein heroinsüchtiger Lüdenscheider seine leere Kasse auffüllen wollen. Jetzt stand der 42-Jährige vor dem Amtsgericht. Unter laufender Bewährung hatte er erneut zugeschlagen – und das gleich mehrfach.

19. November: In einem Supermarkt lässt er drei Flaschen Whiskey für 56,97 Euro im Rucksack verschwinden. Dummerweise hat er ein Taschen- und ein Klappmesser dabei. So wird aus dem Ladendiebstahl ein Diebstahl mit Waffen.

9. Dezember: Der 42-Jährige versucht mit der frisierten Kopie eines Durchsuchungs- und Sicherungsprotokolls der Polizei, beim Sozialamt einen Vorschuss zu ergattern. Auf dem Dokument hatte er einfach hinzugefügt, die Beamten hätten zwei Spardosen mit insgesamt 60 Euro mitgenommen. Der Sachbearbeiterin klagte er nun, das sei sein letztes Geld gewesen.

Schließlich der 12. April: In einem anderen Supermarkt stiehlt der Lüdenscheider sechs Pakete Kaffee für 47,94 Euro. Auch soll er 25 Euro Spendengelder, die für einen Kindergarten bestimmt waren, veruntreut haben.

Lediglich die Veruntreuung der Spendengelder bestritt der 42-Jährige vor Gericht. Er habe die Spardosen mit dem gesammelten Geld abgeben wollen. Dann seien sie plötzlich nicht mehr da gewesen.

Chance: Therapie würde auf Haft angerechnet

Der Lüdenscheider versuchte noch, das Gericht mit seinen Bemühungen zu überzeugen, einen Therapieplatz zu finden. Umsonst: Er wurde zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Und damit droht der Widerruf der alten Bewährungsstrafe. Dennoch hat der 42-Jährige eine Chance: Tritt er die Therapie an, kann diese Zeit auf die der Haft angerechnet werden.