Duisburg.

Es gab eine Zeit, da ließ der Begriff „Ombudsmann“ beim Geschäftsführer des Jobcenters (früher Arge), Norbert Maul, den Blutdruck steigen. Das war zu Zeiten von Ombudsmann Dietrich Schoch, der ab 2007 die Finger in so manche Wunde gelegt hatte. Doch seit er 2009 sein Amt niedergelegt hat und zwei ehemalige Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Gerd Kalusche und Peter Niedermair, die (ehrenamtliche) Rolle übernahmen, scheinen die Wogen geglättet. Am Montag zogen sie nach zwei Jahren eine Bilanz.

568 Kunden des Jobcenters haben seit März 2009 bei ihnen vorgesprochen, darunter auch einige mehrfach. In 234 Fällen konnten sie die Sachverhalte durch ihre Beratung endgültig klären, in 92 Fällen führte ihre Beratung zu geänderten Entscheidungen. Darunter waren wieder 55 Fälle, die durch Änderungen des vorher vorliegenden Sachverhalts begründet waren, in 37 Fällen lagen tatsächlich falsche Entscheidungen in der Sachbearbeitung vor. In 345 Fällen blieb es bei der ursprünglichen Entscheidung.

Viele Fragen zur Unterkunft

„In den meisten Fällen – 190 – ging es bei den Gesprächen um Fragen zu Unterkunft, Umzug und angemessene Miete. Der klassischer Fall: Die Leistungsempfänger wurden aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen, weil die Kosten der aktuellen Wohnung gestiegen waren“, erläutert Gerd Kalusche. „Viele verstehen es nicht, wenn die Wohnungskosten jahrelang akzeptiert wurden und plötzlich nicht mehr.“ Was viele nicht wüssten: „Sie können auch in ihrer Wohnung bleiben, müssen die Mehrkosten aber selbst tragen!“

Das Jobcenter, so Kalusche, sei aber eigentlich der falsche Ansprechpartner: „Grenzen werden von der Stadt festgelegt.“ Auch steigende Betriebs- und Heizungskosten seien oft Auslöser für die Aufforderung, eine billigere Wohnung zu suchen. „Es gibt aber auch Faktoren, die zum Beispiel höhere Heizkosten rechtfertigen.“ Und das kann im Einzelfall geprüft werden.

In 144 Fällen sprachen Kunden in Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt bei den Ombudsleuten vor. Peter Niedermair: „Da ging es um die Anrechnung von Kindergeld oder die Freibeträgen fürs Nebeneinkommen.“

In viele Fällen hilft eine Erklärung

Die beiden Ombudsleute des Jobcenters werden von einigen allerdings nicht als unabhängige Berater sondern als „oberste Instanz“, gesehen die man anrufen könne, wenn Sozialgerichte Klagen abgewiesen haben. Gerd Kalusche: „Denen müssen wir dann leider sagen, dass wir nicht helfen können.“ In vielen anderen Fällen halfen schon Erklärung der manchmal schwer verständlichen Bescheide.

Für den Geschäftsführer des Jobcenters sind die Hinweise der beiden Ombudsleute auch wertvolle Indizien, ob an bestimmten Stellen der Behörde etwas nicht rund läuft.

Termine mit den Ombudsleuten können unter 0203-302-1910 vereinbart werden.