Bochum.

. Eltern von Kindergartenkindern bekommen mehr konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten. Dies ermöglicht die seit dem 1. August des Jahres gültige Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) über die Elternmitwirkung in Kitas.

Konkret bedeutet dies, dass die in den einzelnen Kindertagesstätten gewählten Elternbeiräte einen für ganz Bochum zuständigen Jugendamtselternbeirat wählen können.

Das mindestens fünfköpfige Gremium vertritt die Interessen der Eltern gegenüber den Trägern der Kitas. Mitgeredet werden kann etwa zum Betreuungsbedarf, dem Angebot oder anderen Projekte, die mehrere Kindertagesstätten betreffen. „Das Jugendamt ist verpflichtet, dieses Gremium bei allen wesentlichen Fragen der Kita-Betreuung zu informieren und es anzuhören“, verspricht Dolf Mehring, Leiter des Jugendamtes. Die Entscheidungen fallen allerdings nach Beteiligung des Beirates vom Jugendamt/Jugendhilfeausschuss oder den Trägern der Kitas direkt.

In Bochum findet die konstituierende Sitzung zur Wahl des Jugendamtselternbeirates am 18. Oktober, 18 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Derzeit laufen in den rund 170 Kindergärten und Kindertagesstätten, die in Bochum nach Maßgabe des KiBiz-Gesetzes betrieben werden, die Wahlen zu den Elternbeiräten.

Aus der Reihe dieser Beiräte hinaus soll am 18. Oktober der neue Jugendamtselternbeirat gewählt werden. Auch wenn der Name so klingt: Dieses Mitwirkungsgremium untersteht nicht etwa dem Jugendamt. Vielmehr soll dieses Amt den Aufbau und natürlich auch die Arbeit unterstützen und fördern.

Die Stadt hofft auf eine möglichst höhe Teilnahme bei der konstituierenden Sitzung. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Wahl nur denn gültig ist, wenn sich 15 Prozent der Bochumer Kita-Beiräte daran beteiligen. Übrigens gibt es auch einen Landeselternbeirat, in dem dann auch ein Delegierter aus Bochum mitwirken sollte.