Bochum. .
Um ein Traumhaus in einem Bochumer Erholungsgebiet gibt es Ärger vor Gericht. Weil es ohne Baugenehmigung saniert worden war, haben die Besitzer die Sparkasse verklagt. Allerdings ohne Erfolg.
Zum zweiten Mal in diesem Jahr ist der Versuch eines Bochumer Ehepaares, die Sparkasse nach einem schlechten Geschäft auf Schadensersatz zu verklagen, gescheitert.
Es geht um ein 150 Jahre altes Fachwerkhaus im Erholungsgebiet Berger Mühle im Norden der Stadt. Äußerlich romantisch, gut ausgebaut, freistehend, in einem grünen Erholungsgebiet liegend - das Leben kann so schön sein. Doch die Besitzer sind trotzdem nicht glücklich damit. Vor fast acht Jahren hatten es die Eheleute von der Sparkasse für 295 000 Euro erworben. Rund zwei Jahre später teilte ihnen die Stadt mit, dass es ein Schwarzbau ist. Der Vorbesitzer, der das Haus über dieselbe Sparkasse finanziert hatte, hatte es ohne Genehmigung umgebaut und kernsaniert.
„Das Haus sollte mein Ruhestand werden. Jetzt ist es mein Unruhestand“
Der Wertverlust für die jetzigen Besitzer ist dadurch gewaltig. Außerdem konnten sie das Dachgeschoss nicht ausbauen. Es drohte gar der Abriss. Nur weil es nach der Hiobsbotschaft unter Denkmalschutz gestellt werden konnte, können die Eheleute dort wohnen bleiben. „Das Haus sollte mein Ruhestand werden. Jetzt ist es mein Unruhestand“, sagte der 71-jährige Besitzer einmal.
Der Rentner und seine Ehefrau fühlen sich von der Sparkasse und ihrer Immobilientochter hinters Licht geführt. Sie hätten vor dem Verkauf genau gewusst, dass das Haus ein Schwarzbau sei - und dies nur verschwiegen, um den Kaufpreis hochzuhalten. Die Eheleute wollten deshalb vor dem Landgericht 140 000 Euro Schadensersatz einklagen.
Zivilkammer wies die Klage ab
Die Sparkasse hatte dem Paar zwar 15 000 Euro quasi aus Kulanz erstattet, bestreitet aber, von dem Mangel gewusst zu haben. Bereits im vorigen Januar hatte die 1. Zivilkammer die Klage auch abgewiesen, weil sie keine Beweise für die Vorwürfe sah. Am Donnerstag (1. September) versuchte es das Ehepaar mit neuen rechtlichen Ansätzen. Aber auch diesmal wiesen die Richter die Klage ab, weil es keine Beweise gebe. Auch der Versuch, mit Hilfe einer neuen Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofes die Beweislast zu Ungunsten der Sparkasse umzukehren, scheiterte. Eine Berufung dagegen ist vor dem Oberlandesgericht Hamm möglich.
Der Vorbesitzer des Fachwerkhauses ist bereits vor längerer Zeit vom Gericht zu Schadensersatz verurteilt worden, weil er das Fehlen der Baugenehmigung verschwiegen hatte. Weil er aber vermögenslos sein soll, ist dieser juristische Sieg für die Eheleute wertlos.