Bochum. .
Ein Gefangener der JVA ist Bochum ist am Donnerstag zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden, weil er andere Häftlinge betrogen hatte,
Weil er Mitgefangene übers Ohr gehauen hatte, muss ein Gefangener (59) der JVA Bochum noch viel länger gesiebte Luft atmen als geplant.
Zurzeit sitzt der 13-fach vorbestrafte Mann wegen früherer Betrügereien eine über vierjährige Strafe ab, die bis Herbst 2013 datiert ist. Wegen der Gaunereien im Knast hat das Schöffengericht ihm gestern noch 15 Monate draufgesattelt.
Häftlinge dürfen im Gefängnis kein Bargeld haben. Aus Sicherheitsgründen. Der Angeklagte behauptete aber gegenüber Mithäftlingen, dass er außerhalb der Mauern eine Menge Barmittel besäße. Von Immobilien in Spanien und Konten auf den Bahamas soll die Rede gewesen sein. Deshalb schaffte er es, zwei Insassen dazu zu bringen, ihm Lebens- und Genussmittel im Wert von jeweils rund 300 Euro zu überlassen, für den Eigenverbrauch. Das wolle er dadurch entlohnen, indem er draußen das entsprechende Geld an Angehörige dieser Häftlinge überweisen lasse. In Wahrheit hatte er das aber niemals vorgehabt. „Da ist nie was angekommen“, sagte einer der geschädigten Häftlinge im Zeugenstand.
Heimlich Abos bestellt, um Prämie zu kassieren
Es ist ein 67-jähriger Mann, der wegen Totschlags und anderer Gewalttaten verurteilt worden war und noch bis 2016 einsitzen muss. Der Angeklagte, sagte er, habe ihm Dokumente seines angeblichen Vermögens gezeigt: „Die waren alle ziemlich echt, das Logo war echt, der Stempel - das alles wirkte natürlich. Deshalb bin ich darauf eingegangen.“
Dann hatte der Angeklagte noch eine andere Masche: Um eine Werbeprämie eines Verlages zu erschwindeln, bestellte er - heimlich - im Namen zweier Mitgefangenen jeweils ein Abo für eine TV-Zeitschrift. Danach verlangte er vom Verlag mit Nachdruck die Prämie. Der Schwindel flog aber natürlich schnell auf, so dass er keine Prämie erhielt.