Bochum. .

Um ein äußerlich wunderschönes Fachwerkhaus in Bochum herrscht ein bitterer Streit. Die Hausbesitzerin und ihr Mann hatten es von der Sparkasse gekauft, danach aber erfahren, dass es vorher ohne Baugenehmigung umgebaut und saniert worden war.

Am Anfang war es für das Bochumer Ehepaar eine Art Traumhaus: rund 150 Jahre altes Fachwerk, frei stehend, gut ausgebaut und mitten im Erholungsgebiet Berger Mühle im Norden der Stadt gelegen. „Eine Idylle in Bochum! Exklusives Liebhaberhaus mit Ausstrahlung“, warb der Anbieter damals. Das war die Sparkasse Bochum. Jetzt aber, gut sieben Jahre nach dem Verkauf, werden sie und ihr Immobiliendienst von den Hauskäufern auf Schadensersatz verklagt. Der 71-jährige Rentner und seine Ehefrau fühlen sich von der Sparkasse hinters Licht geführt.

Es drohte der Abriss

Das Haus steht jetzt unter Denkmalschutz.
Das Haus steht jetzt unter Denkmalschutz.

Denn nur rund zwei Jahre nach dem Kauf und Einzug teilte das Bauordnungsamt mit, dass das Haus vom Vorbesitzer ohne jede Baugenehmigung umgebaut und kernsaniert worden war. Es war ein Schwarzbau. Dadurch drohte der Abriss. In jedem Fall war der Wertverlust gewaltig.

Das Ehepaar war schockiert. Es behauptet, dass die Sparkasse über diesen kapitalen Mangel schon vor dem Verkauf Bescheid wusste, dies aber verschwieg, um den Kaufpreis - am Ende 295 000 Euro - hochzuhalten. Deshalb wollen die Hausbesitzer jetzt 140 000 Euro von der Sparkasse zurückhaben. Der Rentner ist schwer verärgert, weil er der Sparkasse als solidem Unternehmen völlig vertraut hatte. „Das Haus sollte mein Ruhestand werden. Jetzt ist es mein Unruhestand.“

Trotz Abrissgefahr wohnen die Besitzer bis heute in dem Haus. Das war aber nur möglich, weil sie es unter Denkmalschutz stellen konnten. Der gilt aber nur vorläufig. Zurzeit leben die Eheleute auf 100 Quadratmeter Wohnfläche. Im Exposé der Sparkasse war von 130 plus ausbaufähigem Dachgeschoss die Rede.

Sparkasse bestreitet die Vorwürfe

Die Sparkasse bestreitet, von dem Fehlen der Baugenehmigung gewusst zu haben. Wohl aber hat sie dem Ehepaar bereits 15 000 Euro überwiesen, quasi aus Kulanz. Man habe, sagte die Sparkasse auf WAZ-Anfrage, dem Vorbesitzer geglaubt, dass alles rechtmäßig gebaut worden sei. Heute würden solche Angaben immer erst überprüft.

Am vorigen Donnerstag wurde die 140 000-Euro-Klage vor dem Landgericht verhandelt. Sie wurde abgewiesen. Die 1. Zivilkammer sah keine Beweise dafür, dass die Sparkasse von dem Mangel wusste. „Wir sehen auch Banken kritisch, aber wir müssen auch Fakten haben“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Michael Krökel in der Güteverhandlung zur Klägerseite. Die Eheleute wollen die Klage aber weiterbetreiben und Beweise finden. Man sieht sich bald vielleicht erneut vor Gericht.

Der Vorbesitzer des Hauses ist von den jetzigen Besitzern bereits erfolgreich auf Schadensersatz verklagt worden, weil er das Fehlen der Baugenehmigung verschwiegen hatte. Er ist aber pleite und hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, so dass das Urteil wertlos ist, wie die Eheleute sagen. Auch er hatte das Haus über die Sparkasse finanziert.