Bochum. .
Die Staatsanwaltschaft hat im Missbrauchsprozess gegen einen Lehrer aus Bochum drei Jahre und drei Monate Haft sowie ein Berufsverbot gefordert. Der Mann soll eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin geführt haben.
Drei Jahre und drei Monate Haft und ein Berufsverbot hat Staatsanwältin Sabine Wenzel am Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht für einen Lehrer (42) aus Bochum gefordert, weil er eine 14-jährige Schülerin über einen Zeitraum von über vier Monaten sexuell missbraucht habe. Er habe seine „Vertrauensstellung als Respektperson ausgenutzt“.
Die heute 15-Jährige ist Schülerin auf der Herner Realschule, bei der er seit vielen Jahre beschäftigt war. In ihrer Klasse lehrte der verheiratete Familienvater zwar nicht, wohl aber unterrichtete er sie als Schulsanitäter. Als sie ihm im Oktober 2010 in einem Wanne-Eickeler Vereinsheim private Probleme offenbarte, gewann er ihr Vertrauen. Er tröstete sie und küsste sie. „Sie hat sich dann auf Zärtlichkeiten eingelassen“, sagte die Anklägerin, „und es kam zum einvernehmlichen Austausch von Zungenküssen.“ Bald darauf folgten elf ganz massive sexuelle Handlungen in seiner Bochumer Wohnung, auf einem Parkplatz am Rhein-Herne-Kanal und in dem Vereinsheim. Teilweise ungeschützt.
Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt
Äußerliche Gewalt fand dabei nicht statt. Allerdings soll er sie sexuell unter Druck gesetzt haben. Sie sei „feige“, wenn sie gewisse Praktiken nicht mitmachen wolle, soll er ihr gesagt haben. Der Staatsanwältin zufolge habe sie es dann doch getan, „weil sie Angst hatte, ihn zu verlieren“. Denn sie sei „ernsthaft verliebt“ in ihn gewesen.
Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Lehrer, der ein schwarzes Hemd, Jeans und Sportschuhe trug, versuchte, sich so weit wie möglich vor dem Publikum zu verstecken, indem er meist eine Hand vor das Profil seines Gesichts hielt.
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Die Übergriffe gibt er zu. Teilweise aber habe er nur die „Neugier“ des Mädchens gestillt. Das glaubt die Staatsanwältin jedoch nicht. Sie forderte eine Bestrafung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Verteidiger fordert Bewährungsstrafe
Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus will es bei einer Haftstrafe von elf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung belassen. „Wäre er nicht ihr Lehrer gewesen, wäre das, was zwischen diesen beiden Menschen gewesen ist, straflos.“ Nur wegen des Schulverhältnisses sei das strafbar gewesen.
Wie es im Prozess hieß, hatte der Lehrer auch Intimitäten mit zwei ehemaligen Schülerinnen seiner Schule ausgetaucht. Sie waren da bereits 18 Jahre alt. Ein Verhältnis sei über anderthalb Jahre gelaufen. Die Ehefrau des Lehrers hält aber weiter zu ihm.
Nach einer Suspendierung hat der Beamte den Dienst quittiert. Dem Opfer will er 5000 Euro Entschädigung zahlen. Der Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe. Das Urteil soll am 5. September folgen.