Bochum. Der Opel-Betriebsrat ist mit seiner Einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Bochum gescheitert. Er wollte gegen den Stopp der Auszahlung des Urlaubsgeldes vorgehen. Doch das Gericht befand, der Betriebsrat sei nicht vertretungsberechtigt. Jeder einzelne müsse dagegen klagen.

Der Opel-Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel verlässt enttäuscht das Arbeitsgericht in Bochum. Das Gericht hatte im Fall der Nichtzahlung von Urlaubsgeld an die Opel-Beschäftigten entschieden, dass jeder Angestellte seine Rechte einklagen müsse. Der Betriebsrat sei kein Verhandlungspartner vor Gericht. Foto: © Ingo Otto
Der Opel-Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel verlässt enttäuscht das Arbeitsgericht in Bochum. Das Gericht hatte im Fall der Nichtzahlung von Urlaubsgeld an die Opel-Beschäftigten entschieden, dass jeder Angestellte seine Rechte einklagen müsse. Der Betriebsrat sei kein Verhandlungspartner vor Gericht. Foto: © Ingo Otto © Ingo Otto

Gescheitert ist der Bochumer Opel-Betriebsrat mit dem Versuch, die Opel GmbH per Gerichtsbeschluss zu zwingen, die Betriebsurlaubsvereinbarung einzuhalten.

Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Bochum unter Vorsitz von Richter Dieter Vermaasen entschied am Freitagvormittag, betroffene Opel-Beschäftigte, die kein Urlaubsgeld erhalten, müssten in jedem Einzelfall selbst klagen. Der Betriebsrat sei dafür nicht vertretungsberechtigt. Einzelklagen werde man prüfen und berechtigte Ansprüche zusprechen, betonte Vermaasen.

Enttäuscht äußerte sich Betriebsratsvorsitzender Rainer Einenkel über die Entscheidung. An der Haltung des Bochumer Betriebsrates, die einseitige Einbehaltung des Urlaubsgeldes durch Opel abzulehnen, werde sich jedoch nichts ändern. Es könne nicht sein, dass die Bochumer Opel-Mitarbeiter auf diese Weise ihren eigenen Arbeitsplatzabbau mitfinanzieren. Wie berichtet, droht im Bochumer Werk die Streichung von 2 100 Stellen. Es gelte nun, einzelne Opelaner bei ihren Klagen auf Urlaubsgeld vor Gericht zu unterstützen.

Rechtsanwalt Michael Dornieden, der den Betriebsrat vor Gericht vertrat, zeigte sich offen für derlei Einzelklagen, stellte aber klar, wie hoch die Messlatte dabei hänge: Der einzelne Opel-Mitarbeiter müsste dann vor dem Arbeitsgericht darlegen, dass er finanziell keine Möglichkeit – noch nicht einmal durch die Aufnahme eines Kredits – habe, einen gebuchten Urlaub zu bezahlen. Dornieden bedauerte, dass das Arbeitsgericht nicht die Chance genutzt habe, in diesem Fall „Wege zu beschreiten, die Neuland sind”.

GM wird teilverstaatlicht

Unterdessen ging in den USA für die bisherige Opel-Muttergesellschaft General Motors (GM) nach nur 40 Tagen das Insolvenzverfahren zu Ende. Der Opel-Mutterkonzern hatte am 1. Juni Gläubigerschutz beantragt.

Die US-Regierung und GM unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag für den Neustart. Danach ist der Staat, der GM Notkredite in Höhe von 50 Milliarden Dollar gewährt hat, mit 61 Prozent Mehrheitseigner des neuen Konzerns. Ein von der Gewerkschaft UAW geführter Gesundheitsfonds für GM-Pensionäre erhält 17,5 Prozent, der kanadische Staat übernimmt 11,5 Prozent der Anteile.

Die Gläubiger des ehemals größten Automobilunternehmens der Welt bekommen zehn Prozent. Der neue GM-Konzern soll nur noch die vier Marken Chevrolet, Cadillac, Buick sowie GMC umfassen. Angetrieben vom Neuanfang des Konzerns hat sich die GM-Aktie am Freitag auf einen Höhenflug begeben und kletterte im frühen US-Börsenhandel um 35 Prozent.

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